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Heike Brehmer
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Frage von Andreas K. •

Frage an Heike Brehmer von Andreas K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Brehmer,

nach den Anschlägen in Paris werden von Seiten der Union wieder einmal Forderungen zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung laut. Auch werden weltweit (GB, USA, vor allem auch in der EU) verstärkt Einschränkungen der sogenannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefordert, bei der die Kommunikation zwischen zwei Personen (z.B. Anwalt und Mandant, zwei privat Personen, zwei Firmenmitarbeiter, oder auch zwei potentielle Attentäter) nicht auf eventuellen Zwischenstationen lesbar ist.

In Frankreich gibt es ja bereits Vorratsdatenspeicherung und die Pariser Attentäter wurden überwacht. Auch gab es wohl vom algerischen Geheimdienst am Tag vor den Anschlägen eine Warnung an Frankreich.

Ist es ihrer Meinung nach sinnvoll, auch vor dem Hintergrund der Informationen, die in Frankreich zur Verfügung standen, für Deutschland (oder die EU) weiter auf der Vorratsspeicherung zu beharren und sogar darüber hinausgehende Einschränkungen, wie ein Verbut der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, zu fordern oder mit zu tragen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Köhler,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.01.2015. In Ihrem Schreiben gehen Sie auf das Thema Vorratsdatenspeicherung und die damit verbundene Frage nach der inneren Sicherheit vor dem Hintergrund der Anschläge in Paris ein.

Derzeit wird sowohl auf gesellschaftlicher als auch auf politischer Ebene diskutiert, welche Folgen diese Anschläge für unser Zusammenleben und die innere Sicherheit in Deutschland und Europa haben. Wichtig ist, dass wir in der Union auch in diesen schwierigen Zeiten an unserer gewissenhaften Politik im Bereich der inneren Sicherheit festhalten.

Die rasanten technischen Entwicklungen unserer Zeit stellen die nationalen und europäischen Datenschutzgesetze immer wieder vor große Herausforderungen. Der Europäische Gerichtshof hat im April 2014 die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt, grundsätzlich halten die Richter jedoch am Prinzip der Vorratsdatenspeicherung fest. Diese stellt laut Urteil "eine dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung" dar und helfe im Kampf gegen schwere Kriminalität. Dieses Urteil hat auch Auswirkungen auf unsere nationale Politik.

Bei der Suche nach einer geeigneten Regelung müssen wir stets die Frage nach der Verhältnismäßigkeit zwischen einem Eingriff in die Privatsphäre und einer möglichen Kriminalitätsprävention gewissenhaft abwägen. Als Gesetzgeber wird es unsere Aufgabe sein, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine Balance zwischen den freiheitlichen Grundrechten jedes Einzelnen und den Sicherheitsbedürfnissen unserer Gesellschaft insgesamt herzustellen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Brehmer, MdB

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