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Heike Brehmer
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Frage von Christian L. •

Frage an Heike Brehmer von Christian L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Brehmer,

werden Sie bei der Abstimmung über das Gesetz zur Abgeordnetenbestechung dem vorliegenden Entwurf in unveränderter Form zustimmen, wo doch selbst eine von Ihrer Fraktion geladene Strafverteidigerin für Korruptionsdelikte offen zugab, dass es aufgrund der Formulierung „im Auftrag oder auf Weisung“ wohl nie zu einer Verurteilung kommen wird? Werden Sie also Ihr "freies Mandat" nutzen, hier eine Änderung zu fordern, oder sich dem Fraktionszwang beugen, da der Gesetzestext von den Fraktionsspitzen der Großen Koalition längst beschlossen ist?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Leinhos,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. Februar 2014, welche ich wie folgt beantworten möchte.

Der Bundestag hat in der vergangenen Sitzungswoche in einer namentlichen Abstimmung am 21. Februar 2014 über eine Neuregelung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung abgestimmt. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung können Sie im Internet unter http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik/index.jsp einsehen.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns gemeinsam mit der SPD darauf verständigt, die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung neu zu regeln. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz setzen wir diese Vereinbarung nun um.

Im Fokus der Regelung steht insbesondere die so genannte Bestimmtheit der Norm, welche im Grundgesetz verankert ist. Das bedeutet, die Norm muss so gefasst sein, dass der Betroffene klar erkennen kann, was erlaubt ist und was nicht. Wir haben nun eine Ausgestaltung gefunden, die einerseits strafwürdiges Verhalten erfasst und andererseits dem Grundsatz des freien Mandates Rechnung trägt. Künftig macht sich strafbar, wer als Gegenleistung für eine Handlung in Wahrnehmung des Mandates einen Vorteil vereinbart und sich Aufträgen und Weisungen des Vorteilgebers unterwirft.

Mit der Neuregelung werden wir nicht nur unseren europäischen sowie internationalen Verpflichtungen gerecht, sondern vor allem unserer Verantwortung gegenüber den Bürginnen und Bürgern.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Brehmer, MdB

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