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Heike Brehmer
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Frage von Walther O. •

Frage an Heike Brehmer von Walther O. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Brehmer,

zu dem Einsatz von ausländischen Werkvertragsarbeitern habe ich einige Fragen:
Gilt für rumänische Werkvertragsarbeiter der rumänischen Mindestlohn oder der tarifliche deutsche? Stimmt es, dass Werkvertragsarbeiter bei der Größe des Betriebrates nicht mitzählen?
Zahlen die rumänischen Subunternehmen Beiträge zur Berufsgenossenschaft und deren Unfallversicherung? Wenn nein, wer übernimmt die Kosten bei einem Arbeitsunfall? Sind diese Arbeiter krnakenversichert? Wenn nein, wer bezahlt die Behandlung?
Gelten für diese Arbeiter die deutschen Arbeitsschutzbestimmungen, also maximal 10 Stunden tägliche Arbeitszeit, oder die rumänischen?
Gilt für diese Arbeiter das Bundesurlaubsgesetz?
Wenn diese Arbeiter als Schweißer eingesetz werden, müssen sie dann die in Deutschland für diese Arbeiten erfordlichen Prüfungen und Zertifikate vorweisen? oder gelten hier auch die ausländischen Regeln?

Mit freundlichen Grüßen
Walther Oppermann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Oppermann,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.07.2013 zum Thema ausländische Werksarbeiter. Die Bundesagentur für Arbeit hat zu diesem Thema eine umfassende Broschüre zu den rechtlichen Aspekten dieser Thematik verfasst. Diese können Sie bei Interesse unter folgendem Link abrufen:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-16-Beschaeftigung-auslaendischer-AN.pdf

In diesem Sinne hoffe ich, Ihnen eine Auskunft bezüglich Ihres Anliegens gegeben zu haben und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Brehmer, MdB

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