Frage an Heike Brehmer von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Frau Brehme,
Sie verteidigen das neue Gebührenmodell der GEZ wie folgt:
"Die Umstellung des Gebührenmodells war der Erkenntnis geschuldet, dass das bisherige gerätebezogene Gebührenmodell nicht mehr zeitgemäß ist. Eine Vielzahl technischer Geräte ist heute in der Lage, Rundfunk zu empfangen.
Daher haben sich die Länder für eine geräteunabhängige Haushalts- und Betriebsstättenabgabe entschieden. Jeder Haushalt bezahlt einmal, egal wie viele Personen dazu gehören und egal, wie viele Fernseher, Radios oder Computer darin stehen. Die von vielen als Belastung empfundenen Hausbesuche der GEZ-Mitarbeiter gehören der Vergangenheit an, weil nicht mehr überprüft werden muss, ob und von wem ein Gerät bereitgehalten wird. Das Gebührensystem wird unbürokratischer."
http://www.abgeordnetenwatch.de/heike_brehmer-575-37506--f376965.html#q376965
Ich vermag Ihhrer Argumentation nicht zu folgen.
Die technische Entwicklung hat sicher die Empfangsmöglichkeiten der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erweitert, umgekehrt wäre es dem Rundfunk aber leicht ermöglich via Codierung sein Angebot nur denjenigen zukommen zu lassen, die dafür auch bezahlen.
Frage 1:
Warum macht der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht von dieser fairen Möglichkeit Gebrauch?
Frage 2:
Warum wird unnötig allen (!) Haushalten unterstellt, diese würden den Rundfunk nutzen?
Sie schreiben:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk fördert in besonderem Maße die Grundlagen der Informationsgesellschaft und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen. Es sollte unser gemeinsames gesellschaftliches Anliegen sein, dass wir die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch zukünftig als unabhängige Informationsquellen nutzen können."
Frage 3:
Könnte mit dieser Argumentation nicht auch jeder Haushalt zur zwangsweisen Abnahme von Abbonements von Tageszeitungen verpfichtet werden?
Viele Grüße, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29. April 2013.
In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich auf meine Antwort zum Thema Rundfunkbeitrag vom 16. April 2013 an Herrn E..
Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, fällt das Thema Rundfunkbeitrag in Deutschland in die Zuständigkeit der entsprechenden Bundesländer. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Ihr Verständnis, dass ich an dieser Stelle nicht im Einzelnen auf Ihre Fragen eingehe. Ich möchte Sie daher bitten, sich an die hierfür zuständigen Vertreter der Länder zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Brehmer, MdB