Portrait von Heike Brehmer
Heike Brehmer
CDU
100 %
18 / 18 Fragen beantwortet
Frage von Kai T. •

Frage an Heike Brehmer von Kai T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Brehmer,

der Begriff Hartz IV soll nach dem Willen von Frau Dr. von der Leyen abgeschafft werden, weil er negativ besetzt ist. Die Koalition unternimmt aber nichts, wenn aufgrund von Begrifflichkeiten arbeitende Menschen diskriminiert und diskreditiert werden. Ca. 826.000 Mitarbeiter in der Zeitarbeitsbranche werden von Kritikern der Zeitarbeit als "Leiharbeiter" bezeichnet. Leihe ist gem. BGB die aber die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache (BGB §§ 598 - 606). Mit der Verwendung des Begriffs "Leiharbeiter" werden MitarbeiterInnen zu einem Objekt herabgewürdigt und versachlicht. Sie tun nichts, um Mitarbeiter in der Zeitarbeitsbranche vor Herabwürdigungen zu schützen und etwas an der Verwendung des Begriffs "Leiharbeit" und den damit verbundenen negativen Assoziationen zu ändern. Das 40 Jahre alte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), in dem das Wort Leiharbeit verwendet wird, sollte dringend geändert werden. In aktuellen Tarifverträgen der Branche wird sowohl vom DGB als auch vom Bundesverband Zeitarbeit (BZA) nur von Zeitarbeit gesprochen. Auch die Unternehmen und Mitarbeiter der Branche sehen sich als Zeitarbeitsunternehmen bzw. ZeitarbeitnehmerInnen. Niemand sollte berechtigt sein, motivierte MitarbeiterInnen mit falschen Begrifflichkeiten zu diskriminieren. Der BZA fordert, die Verwendung der Begriffe "Zeitarbeit, Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieb" im AÜG und anderen Gesetzen anstelle der bisherigen Bezeichnungen "Leiharbeit, Leiharbeitnehmer, Verleiher und Entleiher" zu ersetzen, da die geforderten Bezeichnungen im allgemeinen Sprachgebrauch eingeführt sind und die diskriminierenden und im Wortsinn irreführenden Begriffe "Leiharbeit, Leiharbeitnehmer, Verleiher und Entleiher" vermeiden. Warum wollen Sie hart arbeitenden Menschen nicht den gleichen Schutz vor negativ besetzten Begriffen zukommen lassen wollen, wie nicht arbeitenden Menschen, und einen Gesetzentwurf zur Änderung des AÜG einbringen?

MFG KT

Portrait von Heike Brehmer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thiele,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich teile Ihre Meinung, dass die sprachliche Gleichstellung eines Arbeitnehmers mit einem verleihbaren Gegenstand unangebracht ist. Darum sollte ein jeder seine Wortwahl dementsprechend kontrollieren. Im alltäglichen Sprachgebrauch findet der Begriff "Leiharbeit" innerhalb der Unionsfraktion kaum noch Verwendung. In der Regel wird bei uns mündlich wie schriftlich tatsächlich der Begriff "Zeitarbeit" verwendet.
Ich bitte Sie jedoch um Ihr Verständnis dafür, dass ich an dieser Stelle nicht für die anderen Fraktionen sprechen kann.

Derzeit werden inhaltliche Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in der Regierungskoalition diskutiert. Ein Austauschen der Begriffe im Gesetzestext im Rahmen dieser Überarbeitung werde ich zu gegebenem Zeitpunkt anregen.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Brehmer, MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Heike Brehmer
Heike Brehmer
CDU