Frage an Heike Brehmer von Doris G. bezüglich Jugend
Hallo Frau Bremer,
wieso beziehen Eltern Kindergeld, obwohl die Kinder gar nicht im gleichen Haushalt dabei wohnen. Auf Anfrage in der Familienkasse wurde es als selbstverständlich erlärt. Sehr oft habe ich Reportagen gesehen, in denen Tests durchgeführt werden, was Eltern mit dem Kindergeld einkaufen. Aber die Realität sieht total anders aus. Wo bleibt die Gerechtigkeit?
Mit freundlichen Grüßen
Doris Geißler
Sehr geehrte Frau Geißler,
vielen Dank für Ihre Frage vom 18.05.2010.
Der Anspruch auf Kindergeld ist bundesweit einheitlich geregelt. Kindergeld ist offiziell ein Familienleistungsausleich nach dem Einkommensteuergesetz (EstG). Im Detail sind die Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) geregelt.
Kindergeld erhalten nicht nur leibliche Eltern, sondern auch für Adoptiv- und Stiefeltern sowie gegebenenfalls Groß- oder Pflegeeltern. Auch ausländische Eltern bekommen Kindergeld, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben, eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen und nicht nur vorübergehend von ihrem Arbeitgeber hierher entsandt sind. Weitergehende und ausführliche Informationen dazu sind im Kindergeldmerkblatt der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit unter www.familienkasse.de erhältlich. Das Kindergeld kann schriftlich bei der örtlichen Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Für mich ist nicht nachvollziehbar auf welche Reportagen und Berichterstattungen Sie sich explizit beziehen. Sollte Ihnen ein Missbrauch bekannt sein oder werden, so ist es auch Ihr gutes Recht diesen anzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Brehmer, MdB