Frage an Heike Brehmer von Daniel K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Brehmer,
ich habe gehört, dass der Deutsche Bundestag eine eingegangene Petition zum Thema Abgeordnetenbestechung (§108 e StGB) nicht ins Internet einstellen und nur ohne öffentliche Diskussion behandeln will.
Eine Reform ist jedoch dringend notwendig und wird auch seitens der UNO gefordert. Ich bitte Sie um Mitteilung, weshalb der Bundestag ein öffentliches Interesse ausgerechnet bei der Behandlung dieser wichtigen Frage verneint und ob Sie diese Auffassung des Petitionsausschusses (AZ 4-17-07-450-005940) teilen. Darüber hinaus interessiert mich, wie Sie persönlich zu §108e und zur Umsetzung der UN-Vorgaben stehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Kisser
Sehr geehrer Herr Kisser,
vielen Dank für Ihre Frage vom 27.03.2010.
Warum der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die von Ihnen genannte Petition nicht öffentlich behandelt, kann ich Ihnen leider nicht sagen, denn hierfür kann es die unterschiedlichsten Gründe geben.
Festzuhalten ist aber, dass in der vergangen Legislaturperiode die unionsgeführte Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht hat, der jedoch nicht abschließend behandelt werden konnte. Einer erneuten Einbringung in den Deutschen Bundestag steht grundsätzlich nichts entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Brehmer MdB