Frage an Heike Brehmer von Maik B. bezüglich Recht
Thema: Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaftn
Mit Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 ist nun endlich die Politik gefordert eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe zu vollziehen.
Es ist in diesem Verfahren wie auch in allen anderen Verfahren, in denen über die Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten gestritten wird, um die grundsätzliche Frage gegangen, ob die Benachteiligung von Lebenspartnern im Vergleich zu Ehegatten gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, oder ob sich Lebenspartner im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG nicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen können, weil danach Ehen besser behandelt werden dürfen als andere Lebensgemeinschaften.
Hier hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig Stellung genommen! Sicherlich wird gerade in Ihrer Partei kontrovers und konservativ argumentiert.
Wie sehen Sie die weiteren Schritte zur Angleichung der Rechte (Steuer, Adoption usw.)?
Wann werden wir mit Änderungen in der Gesetzgebung rechnen können?
Mit freundlichen Grüßen
Maik Berger
Sehr geehrter Herr Berger,
vielen Dank für Ihre Frage vom 6. März 2010.
Die Familie ist das Fundament unserer Gesellschaft. Im Koalitionsvertrag der christlich-liberalen Koalition haben wir festgelegt, die wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit der Familien zu stärken.
In Lebensgemeinschaften, in denen Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, werden ebenso Werte gelebt, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind.
Wenn Menschen eine Lebenspartnerschaft eingehen, um lebenslang füreinander Verantwortung zu übernehmen, dann sollte dies der Staat fördern.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts werden sich die Experten der Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dieser Frage inhaltlich auseinandersetzen und eine Lösung erarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Brehmer MdB