Frage an Heike Brehmer von Daniel K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Brehmer,
mit der Abwahl von Nikolaus Brender als ZDF-Chefredakteur haben Parteipolitiker (aus Ihrer Partei!) massiv in die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Grundfeste der Pressefreiheit eingegriffen.
Demokratie braucht unabhängige und kritische Berichterstattung. Als Bürger/in Ihres Wahlkreises fordere ich Sie deshalb auf: Setzen Sie sich im Bundestag für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht ein.
Das Gericht soll prüfen, inwieweit die Zusammensetzung der ZDF-Gremien gegen die vom Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit verstößt. Damit eine Normenkontrollklage zustande kommt, braucht es die Unterschrift eines Viertels der Bundestagsabgeordneten.
Bitte informieren Sie mich, ob Sie sich einer Initiative für eine Klage anschließen!
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Kisser (Sozialarbeiter)
Sehr geehrter Herr Kisser,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.12.2009.
Zu einer der Aufgaben des ZDF-Verwaltungsrates gehört es, den Chefredakteur im Einvernehmen mit dem Intendanten zu berufen. Der Verwaltungsrat ist in Bezug auf seine Aufgaben und seine Zusammensetzung durch Staatsverträge der Länder bzw. durch Errichtungsgesetze der Landesrundfunkanstalten legitimiert. Vor zehn Jahren hat dieses Gremium die Einstellung von Herrn Brender begrüßt und befürwortet, sowie vor fünf Jahren der ersten Verlängerung der Amtszeit des Chefredakteurs Brender zugestimmt. Dass nun einige Mitglieder des Verwaltungsrats dafür plädieren, mit einem neuen Chefredakteur die aktuellen Herausforderungen des Senders anzugehen, halte ich für gerechtfertigt. Dies gehört auch zur Aufsichtspflicht des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat ist kein „Abnickgremium“. Daher war seine damalige Entscheidung zugunsten Brenders genauso verfassungsgemäß wie seine Entscheidung vom 27. November 2009. Ein Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit kann ich nicht erkennen. Vielmehr hat sich bei einem demokratischen Abstimmungsprozess die erforderliche Drei-Fünftel-Mehrheit nicht gefunden.
Sehr geehrter Herr K., seien Sie versichert, dass CDU und CSU sich nachhaltig für ein starkes, unabhängiges öffentlich-rechtliches System einsetzen. Ich bin der Auffassung, dass die Politik als wichtiger gesellschaftlicher Akteur neben den anderen gesellschaftlichen Gruppen gerade auch dazu verpflichtet ist, an diesen Entscheidungen mitzuwirken. Zumal der Verwaltungsrat mit fünf Vertreter der Länder (aus unterschiedlichen Parteien) und einem Vertreter des Bundes, sowie acht Vertretern aus dem ZDF-Fernsehrat paritätisch besetzt ist. Eine Beteiligung der Politik bedeutet keinen Eingriff in die Programmautonomie und Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern Verantwortungswahrnehmung.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Brehmer MdB