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Heike Brehmer
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Frage von Marco W. •

Frage an Heike Brehmer von Marco W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Bremer,

ich wende mich mit einem Hilfegesuch an Sie.

Betreff: Grundwehrdienst

Hier meine Vorgeschichte:

vor 6 Jahren wurde ich das erste Mal vom KWEA angeschrieben "Erfassung von Wehrpflichtigen" hieß der Brief. Da wurde nach dem Ausbildungsende usw. gefragt. Ich habe alles vorschriftsmäßig ausgefüllt und angegeben. Nachdem die Ausbildung dann 2005 zuende war hat sich allerdings niemand gemeldet. Dann 2007 kam die erste Musterung...Ergebnis T4 (vorrübergehend ausgemustert). Anfang 2008 die 2te Musterung... Ergebnis T4. im September 2008 hab ich dann mein Traumarbeitsstelle als Vertriebsleiter bekommen (mit Aussicht auf Betriebsleiter). Ende 2008 dann die 3te Musterung...diesmal das Ergebnis T2. Darauf folgte gleich der Hinweis das der spätmöglichste Einberufungstermin der 1.04.2009 ist. (da ich am 13.06. 23 werde. 2 Wochen vor dem spätmöglichsten Termin dann der Einberufungsbescheid. Daraufhin hat meine Firma eine Unabkömmlichkeitserklärung erstellt und darauf hingewiesen das ich im Sommer die Stelle als Betriebsleiter besetzen werde und ohne mich die Geschäftsführung die Zweigstelle schließt. Daraufhin hat mich das KWEA "vorrübergehend" zurückgestellt.Letzte Woche... 2ter Einberufungsbescheid zum 04.01.2010. Hab sofort wieder einen Widerspruch eingelegt. Dann kam ein Brief vom KWEA mit der Aufforderung einer erneuten Begründung.
Die Geschäftsführung hat dem KWEA Anfang des Jahres schon mitgeteilt das die Filiale geschlossen wird...wenn sie nicht mit mir als Filialleiter weitergeführt wird. (Hinweis: Zum 1.11.09 werde ich Bertriebsleiter)

Mittlerweile hab ich Existensängste und weiß nicht mehr weiter...

Vielleicht können Sie mir ja in irgendeiner Form weiterhelfen. Für eine Kontaktaufnahme wäre ich sehr sehr dankbar

Vielen Dank im Vorraus...

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wetzel,

gestern hatte ich den Verteidigungsminister zu Gast und es ist sehr schade, dass ich Ihr Mail zu spät bekommen hab, sonst hätte ich Ihr Anliegen gleich vortragen können.
Ohne die genauen Details, aus Ihrem Vorgang zu kennen, würde ich Sie bitten umgehend Kontakt mit dem Landkreis oder der Stadt aufzunehmen.
Wenn der Arbeitgeber Ihnen die Arbeitsstelle bestätigt reicht es nach meinem Kenntnisstand nicht aus. Der Landkreis oder die Stadt müssten dies bestätigen. Ein fester Arbeitsplatz hatte bisher immer eine sehr hohe Prirorität. In meiner Tätigkeit als Landrätin habe ich solch eine Bestätigung ausgefüllt.
Deswegen sollten Sie nichts unversucht lassen und alle Möglichkeiten nutzen und Sie sollten sich auf jeden Fall beraten lassen und die Beratungsstelle aufzusuchen oder telefonisch nachfragen was Sie in Ihrem Fall tun können.
Sehr gern werde ich Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen und alles tun was möglich ist um Ihnen zu helfen. Dazu müssten Sie mir Ihre Unterlagen zukommen lassen.
Bitte achten Sie auf ggf. in Ihrem Bescheid auf die Einhaltung von Fristen.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Brehmer

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