Frage an Heidrun Dittrich von Gabriele G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Dittrich,
im Vorfeld der Landtagswahlen trete ich mit folgender Problematik bezüglich der Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst der unterschiedlichen Lehrämter an Sie heran: Im gymnasialen Lehramt bilden Fachleiter aus, die durch ihr Amt der Besoldungsstufe A15 zugeordnet sind. Sie besetzen eine Funktionsstelle (auf Lebenszeit), die dem Studienseminar (= Dienststelle) zugeordnet ist.
Im Lehramt GHRS und Sonderpädagogik werden Fachseminarleiter mit der Wahrnehmung der Ausbildungstätigkeit beauftragt. Diese Beauftragung ist jederzeit widerrufbar. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Stellenzulage von 150€ auf ihr normales Lehrergehalt (A12 bzw. A 13), die nicht pensionswirksam ist. Bei gleicher Tätigkeit, die durch eine gemeinsame APVO festgeschrieben ist, beträgt die Gehaltsdifferenz demzufolge bis zu 1066€ im Monat.
Aus diesen Besoldungs- und Statusunterschieden ergibt sich seit Einführung des Vorbereitungsdienstes in Niedersachsen eine Benachteiligung der Lehrämter GHRS und Förderschulen. Sie ist in der Sache nicht gerechtfertigt und unterliegt zudem einer zunehmenden Verschärfung, da den Besoldungserhöhungen im gymnasialen Lehramt eine statische Stellenzulage in den Lehrämtern GHRS und Förderschule gegenübersteht. Dies halte ich für einen Zustand, der nicht akzeptabel ist.
Wie stellen Sie sich bzw. wie stellt sich Ihre Partei zu dem dargestellten Problem?
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um der Problematik zu begegnen?
Eine weitere Frage bezieht sich auf die Situation der an den Studienseminaren für die Lehrerausbildung tätigen Verwaltungsangestellten. Diese werden vergütungsmäßig als Schreibkrääfte unterster Lohngruppe eingestuft, nehmen aber eigenverantwortliche Tätigkeiten bei der Organisation des Vorbereitungsdienstes und bei der Organisation der Durchführung von Staatsprüfungen wahr, die zumindest einer Sachbearbeitertätigkeit entsprechen.
Auch hier bitte ich um Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichem Gruß
Gabriele Grest