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Heidrun Dittrich
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Frage von Helmut W. •

Frage an Heidrun Dittrich von Helmut W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie ist ihr Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung?

Anmerkung der Redaktion: Ein weiterer Sachverhalt wurde aus der Frage entfernt, weil die dazu angegebene Quelle inzwischen nicht mehr gültig ist. Der Fragesteller wurde hierüber informiert.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Winkelbach,

vielen Dank für Ihre Frage. Zum Kernbereich des Grundgesetzes gehören die unantastbare Menschenwürde und die Prinzipien der Demokratie, des Rechtsstaats, des Sozialstaats und des föderalen Bundesstaats. Dieser Kernbereich des Grundgesetzes ist unveränderbarer darf weder vom Bundestag noch von der Bundesregierung angetastet werden; für ihn gilt die sogenannte Ewigkeitsklausel (Art.79 Abs.3 GG). Dazu bekennt sich DIE LINKE. eindeutig.

Allerdings haben alle bisherigen Regierungskoalitionen seit vielen Jahren den im Grundgesetz geschützten Rechtsstaat und Sozialstaat untergraben. Beispiele hierfür sind auf der einen Seite die zunehmende flächendeckende Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger. Diese staatlichen Maßnahmen höhlen die individuellen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger aus, die durch das Grundgesetz geschützt sind. Auf der anderen Seite widersprechen die unsozialen Hartz-IV-Gesetze eindeutig dem Grundsatz der Menschenwürde und der Pflicht des Staates zur Gewährleistung des Existenzminimums.

Wir wollen dagegen die demokratischen und sozialen Rechte des Grundgesetzes ausbauen. Wir treten insbesondere ein für

- eine Demokratisierung der Gesellschaft,
- eine sozial gerechten Gestaltung von Arbeit und Wirtschaft,
- eine Wirtschaftsdemokratie, die alle Formen des Eigentums an sozialen und ökologischen Kriterien misst,
- eine internationalen Ordnung des Friedens, der kollektiven Sicherheit und der solidarischen Entwicklung.

DIE LINKE verteidigt das Grundgesetz gegen alle Versuche einer Aushöhlung und Einschränkung durch die jeweiligen Regierungsfraktionen. Wir werden die Regierung immer wieder mahnen, das Grundgesetz zu achten und zu schützen. Darüber hinaus will DIE LINKE das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes wiederherstellen und das Grundgesetz durch soziale Grundrechte ergänzen: Dazu sollen soziale Grundrechte wie das Recht auf Arbeit und eine Existenz sichernde Entlohnung, das Recht auf Wohnen, das Recht auf Zugang zu einer guten Gesundheitsvor- und -fürsorge oder das Recht auf Bildung direkt in das Grundgesetz aufgenommen werden.

Zur sozialen Gerechtigkeit gehört es auch, für eine Umverteilung des gesellschaftlich erarbeiteten Reichtums zu sorgen. Dafür soll unter anderem die Vermögenssteuer auf große Vermögen wieder erhoben und das Ende der Privatisierungen der öffentlichen Daseinsvorsorge erreicht werden. Mit der Umverteilung von unten nach oben muss endlich Schluss sein! Das gebietet auch das Grundgesetz, das gleichwertige Lebensverhältnisse überall in Deutschland vorschreibt.

Mit freundlichen Grüßen

Heidrun Dittrich