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Heidrun Bluhm-Förster
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Frage von Daniel S. •

Frage an Heidrun Bluhm-Förster von Daniel S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Bluhm-Förster,

für gerade mal 460 Millionen Euro, nach aktueller Schätzung, soll ein Neubau das Kanzleramt vergrössern. https://www.n-tv.de/politik/Das-Kanzleramt-wird-massiv-vergroessert-article20812383.html

460 Millionen Euro für 400 Büros, die offensichtlich in Betonbauweise errichtet werden!?
Werden Steuergelder auch für architektonische Meisterwerke der 20er Jahre ausgegeben, vergleichbar dieser hochherschaftlichen Villa https://uebermedien.de/28530/mein-freund-seine-exzellenz/, die für lange Zeit von den Amerikanischen Botschaftern als Botschaft genutzt wurde? https://www.tagesspiegel.de/berlin/sterne-und-streifen/621760.html
Wurde versucht, diese Villa in der Finkenstr. 21, 14195 Berlin-Dahlem http://www.martinweisser.de/projekte/wohnhaus-des-us-botschafters/ zu kaufen und dem Staat als Denkmal zu sichern, z.b. auch als Unterkunft für ausländische Staatsoberhäupter bei Besuchen?
Kennen Sie den aktuellen Eigentümer?
Ist in Zukunft geplant bzw. setzen Sie sich dafür ein, für diese Denkmäler der Geschichte und längst vergangener Zeiten, ausgestattet mit Zimmern für Bedienstete und Repräsentationsräumen, mehr Staatsgelder zu verwenden?
Gibt es einen festen Posten dafür im Bundeshaushalt bzw. setzen Sie sich dafür ein, diesen einzuführen?

Mit freundlichen Grüßen
Spannbauer

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre komplexen Fragen, deren Beantwortung einige Zeit in Anspruch genommen hat. Ich bitte darum um Verständnis und vorab auch schon einmal dafür, dass ich Ihnen einige Ihrer Fragen gar nicht beantworten kann, weil sie nicht in das Kompetenzgebiet einer Bundespolitikerin fallen.
Den Zusammenhang Ihrer Fragen sehe ich darin, dass Sie die Erweiterung des Kanzleramts in einen Vergleich mit Baudenkmälern stellen. Ich kann Ihnen wenig zu den baupolitischen Entscheidungen mitteilen. Die Finanzierung des Weiterungsbaus für das Bundeskanzleramt ist im Haushaltsplan des Kanzleramtes etatisiert und mit Mehrheit der Regierungskoalition beschlossen worden. Architektonische Einschätzungen liegen nicht im Entscheidungsbereich der Abgeordneten.
Die Baudenkmäler sind hingegen in den Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer geregelt und gehören nicht zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Insofern kann ich aus gesetzgeberischer Sicht gar nicht dafür oder dagegen sein, ob für Baudenkmäler mehr oder weniger staatliches Geld verwendet werden soll. Im Bundeshaushalt gibt es dafür logischerweise keinen festen Posten.
Die Fraktion DIE LINKE ist aber nichtsdestotrotz dafür, auch in der Baudenkmalpolitik eine größere gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes, z.B. über das Baugesetzbuch, wahrzunehmen.
Die Fragen, die ausländische Botschaften betreffen, sind hingegen völkerrechtlich geregelt und im jeweiligen Einzelfall durch ein Rechtsabkommen mit den betreffenden Staaten gesichert. Das betrifft auch Ihre genannten Beispiele. Zu weiteren Auskünften müssten Sie sich bitte diesbezüglich an das Auswärtige Amt wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Heidrun Bluhm-Förster, MdB