Frage an Heidrun Bluhm-Förster von Lars R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Bluhm,
wie stehen Sie zur Forderung vieler Tausend Bundesbürgerinnen und ;bürger, die so genannte ;Radwegebenutzungspflicht; in der Straßenverkehrsordnung durch ein Benutzungsrecht zu ersetzen? Derzeit wird über diese Forderung im Rahmen einer öffentlichen Eingabe im Petitionsausschuß beraten.
Radwegebenutzungspflichten sollen nach dem Willen des Gesetzgebers nur in besonderen Ausnahmefällen angeordnet werden um konkrete Unfallgefahren zu beseitigen; so weit die Theorie. Tatsächlich mißbrauchen viele Kommunen die Benutzungspflicht dazu, beim Bau von Bürgersteigen staatliche Investitionskostenzuschüsse zu vereinnahmen, welche sie bei Aufhebung der Nutzpflicht wieder zurückzahlen müssen. Dementsprechend sieht der Verkehrsraum hierzulande aus: benutzungspflichtige Radwege sind nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall. Die derzeitige Rechtslage wird in ihr Gegenteil verkehrt.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
meine Fraktionskollegin Frau Menzner, als verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag mit dem Thema Verkehr vertraut, hat Ihre Frage ausführlich beantwortet. Dort können Sie die Antwort nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Bluhm