Frage an Heidrun Bluhm-Förster von Werner K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Bluhm,
wie bewerten Sie Russlands Einverleibung der Krim so wie Russlands Verhalten beim Bürgerkrieg in der Ost-Ukraine ?
Welche Position sollte eine neue Bundesregierung hierzu einnehmen ?
Sehr geehrter Herr K.,
Es ist nicht in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, wenn ein Teil eines Landes ohne Zustimmung dieses Landes abgespalten wird. Die Annexion der Krim ist also ganz klar zu verurteilen und als völkerrechtswidrig zu bezeichnen. Im Übrigen genauso wie etwa der Irakkrieg oder der Syrien-Einsatz. Die Forderung nach Sanktionen gegenüber den USA ist im Gegensatz zu Russland aber nicht zu vernehmen.
Dennoch sind meine Fraktion DIE LINKE und ich der Überzeugung, dass die Sanktionen gegen Russland falsch sind, weil sie unser Verhältnis zu Russland beeinträchtigen und unserer Wirtschaft schaden. Am Ende lösen Wirtschaftssanktionen kein Problem, sondern schaden beiden Seiten. Der Westen muss Russland vielmehr garantieren, dass sich die Nato nicht weiter nach Osten ausdehnt.
Das Friedensabkommen von Minsk muss von beiden Seiten, der russischen und der ukrainischen, respektiert werden. Die nächste Bundesregierung sollte sich an diesem Ziel orientieren und Druck auf beide Seiten ausüben.
Im Übrigen sehe ich eine besondere historische Verantwortung Deutschlands, ein gutes Verhältnis zu den Staaten, die aus der Sowjetunion hervorgegangen sind, zu suchen und auf diese Weise den Frieden in Europa zu sichern. Meiner Meinung nach kommt die Bundesregierung innerhalb der EU und der NATO dieser Verantwortung aktuell nicht nach.
Mit der Politik der „Östlichen Partnerschaft“ hat die EU ganz gezielt auf die Entfremdung der Ukraine und weiterer Staaten von ihrem russischen Nachbarn gesetzt und in der ukrainischen Gesellschaft bestehende Konflikte verschärft. Die NATO-Osterweiterung bis an die Grenzen Russland hat ebenfalls dazu beigetragen, Gräben zu vertiefen. Notwendig wäre ein Zeitplan für die ausgehandelte Roadmap, der exakt und verbindlich festschreibt, bis wann welcher Schritt kontrollierbar vollzogen sein muss, darunter. Das würde die Basis für Verhandlungen über eine neue Verfassung und Autonomierechte für die Regionen schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Bluhm