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Heidrun Bluhm-Förster
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Frage von Annegret T. •

Frage an Heidrun Bluhm-Förster von Annegret T. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Bluhm,

ich habe gehört, dass kurzfristig eine Änderung des Grundgesetzes zur Privatisierung der Autobahnen in Deutschland vorgesehen ist. Als jemand der öfter und teilweise lange Strecken in unserem Land unterwegs ist, habe ich große Bedenken gegen diesen Schritt und war davon ausgegangen, dass eine Änderung des Grundgesetzes mit dieser Tragweite besser öffentlich kommuniziert und diskutiert wird. Wie ist Ihre Einstellung dazu und wie begründen Sie diese?

Mit freundlichen Grüßen von der Müritz

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Tschiedel,

gestern standen die Grundgesetzänderungen, die auch eine Privatisierung von Infrastrukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge, einschließlich der Autobahnen und Fernstraßen beinhalten, auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Diese wurden mit den Stimmen der Großen Koalition mit großer Mehrheit angenommen. Die Fraktion DIE LINKE. hat in den namentlichen Abstimmungen geschlossen dagegen gestimmt.

Gerade weil der Regierungskoalition bewusst ist, dass dazu in der Öffentlichkeit keine Zustimmung zu bekommen war, hat sie eine breite Debatte dazu vermieden und die Abstimmung darüber mit den Grundgesetzänderungen zur Neuregelung der Bund-Länder Finanzbeziehungen - unser Meinung nach völlig unzulässig - miteinander verknüpft. Meiner Meinung nach ist das den Ländern gegenüber ein erpresserisches Verhalten und zutiefst undemokratisches Agieren, um Profitinteressen privater Investoren aus der Finanz und Versicherungswirtschaft zu bedienen.

Die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern müssen ab 2020 fair neu geregelt werden. Aber so, dass die finanzschwächeren Länder eine Chance auf gleichwertige Lebensverhältnisse erhalten. Auch das wird mit der Neuregelung - trotz höherer Nettozahlungen des Bundes an die Länder - verhindert. Eine Verknüpfung dieser Neuregelungen mit der Privatisierung der Autobahnen wäre überhaupt nicht notwendig, aber als Einzelgesetz wohl nicht einmal im Bundestag mehrheitsfähig gewesen. Nun wird - auch wenn die Koalition das vehement bestreitet -zum ersten Mal im Grundgesetz privaten Investoren über das Instrument öffentlich privater Partnerschaften gewissermaßen ein Renditeversprechen gegeben, für das am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, erst recht die Autofahrer bezahlen müssen. Dafür verdient die Regierung die rote Karte!

Mit freundlichen Grüßen

Heidrun Bluhm