Frage an Heidrun Bluhm-Förster von Johannes S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bluhm,
im April 2016 legte die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor, der eine Ausweitung der Beschränkung von Tabakwerbung vorsieht (Drucksache 18/8962). Nach dem Entwurf soll im Besonderen auf Litfaßsäulen und Plakatwänden nicht mehr für Tabakprodukte geworben werden dürfen.
Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf u.a. folgendermaßen: "Im Hinblick auf das Verbot der Außenwerbung ist ferner der Jugendschutz als weiterer Rechtfertigungsgrund anzuführen, da sich Jugendliche dieser allgemein präsenten Werbeform nicht entziehen können."
Meine Fragen an Sie lauten: Befürworten Sie weitere Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte oder lehnen Sie diese ab? Wie begründen Sie Ihre Haltung?
Obwohl der Gesetzentwurf dem Bundestagspräsidenten bereits im Juni 2016 vorgelegt wurde, wurde er bis heute nicht behandelt. Unabhängig von Ihrer Einstellung gegenüber weiteren Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte möchte ich Sie fragen: Befürworten sie eine Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Deutschen Bundestag und eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode? Wenn nein, warum nicht?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Spatz
Sehr geehrter Herr Spatz,
weitere Werbebeschränkungen für Tabakprodukte sind aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes notwendig. Aktiv- und Passivrauchen ist nach wie vor eines der wichtigsten vermeidbaren Gesundheitsprobleme. Nach wie vor rauchen etwa 20 Millionen Menschen in Deutschland. Etwa 100 000 Todesfälle, vor allem durch Lungenkrebs und Gefäßleiden, werden jährlich auf das Rauchen zurückgeführt. Durch bisherige Maßnahmen zum verbesserten Nichtraucherschutz sind die Gesundheitsgefahren insbesondere beim Passivrauchen etwas zurückgegangen. Nicht überzeugend ist der mit der Werbung vermittelte angebliche Freiheitsbegriff im Zusammenhang mit Rauchen, da es sich um ein abhängig machendes Genussmittel handelt. Der Zigarettenindustrie sind mit Verweis auf die Pflicht des Staates zur gesundheitlichen Vorsorge weitere Einschränkungen zuzumuten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wurde Vorgaben des europäischen Rechts in Deutschland umgesetzt. Dazu hat sich Deutschland als Mitgliedsstaat der EU verpflichtet. Der Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebracht und muss daher auch vom Bundestag behandelt werden. Eine Nichtbehandlung kann nur erfolgen, wenn die Bundesregierung den Entwurf zurückzieht. Wir unterstützen jede Beschlussfassung, die eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Menschen mit sich bringt.
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Bluhm