Frage an Heidrun Bluhm-Förster von Robert H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Bluhm,
ich mach mir Sorgen wegen der Flüchtlingspolitik. Es ist, wie ich gehört habe, geplant viele Flüchtlinge aus Syrien/Irak aufzunehmen. Doch warum werden diese Leute nicht in den Nachbarländern Türkei/Iran untergebracht, wo Frieden herrscht? Ist der Weg von S/I hierher nicht zu weit & beschwerlich für sie? Und wenn sie hier sind; wo sollen sie untergebracht werden? Wohnraum ist in der BRD enorm knapp; das sagten Sie selbst ( http://www.linksfraktion.de/interview-der-woche/welche-wohnungspolitik-es-gibt-faktisch-keine/ )! Was sollen sie arbeiten? Wir haben bereits Millionen Arbeitslose und da die BRD viel in China/Indien produzieren lässt, gibt es viele Arbeitsplätze nicht mehr! Wie soll ihre Versorgung bezahlt werden? Die BRD hat doch mehr als 1. Bil.€ Schulden! Und wie sollen die Einheimischen mit den Flüchtlingen klarkommen, wenn nicht mal die Bürgermeister gefragt werden, ob sie diese überhaupt in ihrer Nähe haben wollen? ( http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2014/09/interview-buergermeister-bodo-broszinski-plaene-fluechtlingsheim.html )
Und wie gedenken Sie Probleme wie bei der "Gerhard-Hauptmann-Schule" zu vermeiden?
Und wieso werden Asylanten, die in Italien ankommen und von dort GEGEN GELTENDES EU-RECHT hierher geschickt werden, nicht wieder nach Italien geschickt? Wir wissen bei diesen Leuten (z.B. von der GHS) nichtmal ob es wirklich Flüchtlinge sind; sie verweigern jede Auskunft und begehen ständig Straftaten!
Wenn der Staat nichtmal mit den paar Leuten klarkommt, sollte er da wirklich noch mehr Leute reinlassen? Wäre es nicht besser sowas Ländern wie der Türkei zu überlassen? Aus deren Flüchtlingslagern sind mir keine Probleme wie bei der GHS bekannt ( http://www.morgenpost.de/berlin/article131177857/Kreuzberger-Gerhart-Hauptmann-Schule-sorgt-fuer-neuen-Aerger.html ); vermutlich weil dort bei Straftaten hart durchgegriffen wird.
In der GHS werden soviele Straftaten begangen; wieso werden die straffälligen Asylanten nicht abgeschoben?
Sehr geehrter Herr Heinrich,
Menschen in existenzieller Not brauchen Hilfe. Ihnen Hilfe zu leisten, ist ein humanitäres Gebot. Die Grenzen müssen offen sein für Menschen in Not! Wer ihnen Hilfe verweigert, verstößt gegen ein elementares Gebot der Menschlichkeit.
eine Verschärfungen des Asyl- und Abschiebungsrechts kann meiner Meinung nach keine Antwort auf die Tragödien und humanitären Katastrophen sein, die sich aktuell u.a. in Ländern wie Syrien und dem Irak abspielen. Das Gegenteil ist richtig. Als eines der reichsten Länder der Welt, haben wir die Pflicht, humanitäre Hilfe entsprechend unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sicher zu stellen. Länder wie die Türkei und der Iran tragen schon heute die Hauptlast der Flüchtlingsströme aus diesen Ländern und dürfen damit nicht alleingelassen werden. Sollten wir etwa wegschauen, nach dem Motto, das geht uns nichts an. Die Außenpolitische Verantwortung Deutschlands liegt nicht in militärischen Interventionen, wie das von vielen Seiten aus gefordert wird, sondern in Krisenprävention, Entwicklungshilfe und Friedenssicherung, dazu ist auch eine aktive Rolle in der Asyl- und Flüchtlingspolitik zu zählen.
Deutschland ist moralisch und aus humanitären Gründen verpflichtet, Flüchtlingen und Asylsuchenden zu helfen, aber auch mit einer konsequenten Friedenspolitik und durch Entwicklungshilfe diese Länder bei Ihrer Suche nach einer stabilen und demokratischen Zukunft und friedlichen Lösung der Konflikte zu unterstützen. Nicht nur weil das Asylrecht ein Grundrecht ist, das im Grundgesetz verankert ist: "Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht." Zumal dies durch die so genannte Dublin-II-Regelung extrem unterlaufen wurde. Diese Regelung gehört aus meiner Sicht - obwohl und gerade weil des "geltendes Recht" ist, wieder abgeschafft, weil sie inhuman und unrealistisch ist.
Auf EU-Ebene wäre den Flüchtlingen schon geholfen, wenn es endlich sichere Einreisewege geben würde und die Staaten an den Außengrenzen der EU mit den schutzsuchenden Menschen nicht allein gelassen würden. Derzeit ist immer automatisch der Staat für das Asylverfahren zuständig, in den ein Asylsuchender zuerst eingereist ist. Dieses ganze System funktioniert vorne und hinten nicht, zumindest im Hinblick auf effektiven Flüchtlingsschutz. Entweder die Staaten an den Außengrenzen schotten sich dermaßen ab, dass keiner mehr reinkommt, siehe Bulgarien. Oder sie weigern sich beharrlich, ihre Kapazitäten für Aufnahme und Asylverfahren dem Bedarf anzupassen, siehe Italien. Den völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz von Flüchtlingen und zum menschenwürdigen Umgang mit schutzsuchenden Menschen werden die EU-Staaten so nicht gerecht. Deshalb lauten unsere Forderungen: die Grenzen müssen für schutzsuchende Menschen offen sein. Und für die unterschiedlichen finanziellen Belastungen der EU-Staaten muss es einen solidarischen Ausgleich geben.
Darüber hinaus fordern wir eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetz (Wohnheimunterbringung, Sachleistungen). Aktuell darf der Asylsuchende nicht selbst durch Erwerbsarbeit für seinen Lebensunterhalt aufkommen (Arbeitsverbot) und sich nicht außerhalb des zugewiesenen Wohnortes bewegen (Residenzpflicht). Diese Regelungen sind diskriminierend und halten die Flüchtlinge und Asylsuchenden in Unmündigkeit.
Deutschland, Bund und Länder, müssen auf die steigende Zahl der Asylsuchenden mit dem Ausbau von Aufnahmekapazitäten reagieren. Dann werden auch Entwicklungen, wie bei der Gerhard-Hauptmann-Schule in Berlin in Zukunft verhindert.
Weiterführende Positionen und Forderungen meiner Fraktion DIE LINKE zum Thema Flucht und Asyl finden Sie hier:
http://www.linksfraktion.de/themen/flucht-asyl/
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Bluhm