Frage an Heidrun Bluhm-Förster von Uwe T. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Blum,
nach dem die Tarifkommission der Länder mit einem guten Ergebnis für die Beschäftigten der Länder beendet wurden. Möchte ich heute an Sie treten mit einer Frage und einer Bitte zu gleich.
Position bei den Tarifverhandlungen des Bundes sowie der Kommunen.
In den letzten Jahren wurden bei den Tarifverhandlungen immer 0,2% der Tarifabschlusses für die Beamten einbehalten. Dieser Betrag sollte in einem Fonds angespart und für künftige Pensionäre bereit gehalten werden. Nun meine Frage gibt es diesen Fonds wirklich oder ist es nur ein fingierter Fonds. Werden die Zinsen und Dvidenten auch in diesen Fonds verbleiben und die nächste Frage? Wie hoch ist der Betrag zum heutigen Zeitpunkt?
Mit freundlich Grüßen
Trippner
Sehr geehrter Herr Trippner,
Das "Bundesbesoldungsgesetz" regelt in § 14a genaueres zur so genannten "Versorgungsrücklage des Bundes". Diese soll die Zahlung der Versorgungsleistungen für pensionierte Beamte (Versorgungsempfänger) sicherstellen. Mit dem Separieren von Geldern in einem Sondervermögen wollen Gebietskörperschaften vorsorgen für die absehbar zunehmenden Pensionslasten der öffentlichen Haushalte.
Im § 14a des "Bundesbesoldungsgesetz" heißt es:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__14a.html
"(1) Um die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger sicherzustellen, werden Versorgungsrücklagen als Sondervermögen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen nach Absatz 2 gebildet. Damit soll zugleich das Besoldungs- und Versorgungsniveau in gleichmäßigen Schritten von durchschnittlich 0,2 Prozent abgesenkt werden.
(2) In der Zeit vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2017 werden die Anpassungen der Besoldung nach § 14 gemäß Absatz 1 Satz 2 vermindert. Der Unterschiedsbetrag gegenüber der nicht nach Satz 1 verminderten Anpassung wird den Sondervermögen zugeführt. Die Mittel der Sondervermögen dürfen nur zur Finanzierung von Versorgungsausgaben verwendet werden."
Zur Bildung einer Versorgungsrücklage soll also das Besoldungs- und Versorgungsniveau in gleichmäßigen Schritten von durchschnittlich 0,2% abgesenkt werden. Dazu wird im Zeitraum vom 01.01.1999 bis 31.12.2017 die Anpassung der Besoldung jeweils um durchschnittlich 0,2 Prozentpunkte vermindert. Ab dem 01.01.2003 werden die folgenden 8 Besoldungsanpassungen davon ausgenommen.
Bei Wikipedia heißt es unter dem Begriff "Versorgungsrücklage" weiter:
"Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde darüber hinausgehend der von Beamten mit jedem Dienstjahr erworbene Pensionsanspruch auf 1,79375 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge verringert, gleichzeitig wurde die Höchstgrenze der Beamtenpensionen um 3,25 % (in Bezug auf die ursprünglichen Dienstbezüge - das bedeutet faktisch eine Kürzung der Pensionen um 4,33 %) abgesenkt und die Höhe der Witwenversorgung um 5 % verringert. Die sich hieraus ergebenden Einsparungen sollen zu 50 % den Versorgungsrücklagen zugeführt werden.
Bund und Länder können im Rahmen dieser generellen Vorschrift für ihren Bereich Einzelregelungen erlassen."
Die einzelnen Bundesländer haben also eigene Gesetze zur Regelung der Versorgungsrücklage geschaffen. Zumal nicht alle Länder Mitglied in der "Tarifkommission der Länder" sind. Dies betrifft also Landesrecht.
Selbstverständlich werden die Gelder in den genannten Sondervermögen, also den Pensionsfonds sicher angelegt. Auch hier verfahren die Länder unterschiedlich. Für den "Versorgungsrücklage des Bundes" gilt beispielsweise, dass "bis zu maximal 10 Prozent des Sondervermögens auch in Aktien angelegt werden" können.
Das Bundesministerium des Inneren verwaltet das Sondervermögen Versorgungsrücklage des Bundes. Die Verwaltung der Mittel erfolgt durch die Deutsche Bundesbank, die diese zinsbringend auf dem Kapitalmarkt angelegt. Ein für jeweils 5 Jahre berufener Beirat wirkt bei allen wichtigen Fragen mit, insbesondere bei den Anlagerichtlinien.
Weitere Infos zur "Versorgungsrücklage des Bundes" finden Sie hier:
"Ende 2011 hatte das Sondervermögen einen Marktwert von rund 4,8 Mrd. Euro. Es wird nach derzeitigem Stand davon ausgegangen, dass die Versorgungsrücklage des Bundes in Abhängigkeit von der künftigen Renditenentwicklung eine jährliche Entlastung bei den Versorgungsauf-wendungen von rund 500 Mio. Euro bringen wird", heißt es im "Fünften Versorgungsbericht der Bundesregierung" vom Mai 2013.
Hier finden Sie den kompletten Bericht:
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Bluhm