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Heidrun Bluhm-Förster
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Frage von Dr. Klaus E. •

Frage an Heidrun Bluhm-Förster von Dr. Klaus E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Was meinen Sie zu bundesweiten Volksentscheiden? Könnte Artikel 59 der Verfassung M/V nicht Vorbild sein?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Dr. Emmerich,

vielen Dank für Ihre Frage vom 03.12.2009, die ich Ihnen gerne nachfolgend beantworte.

Als linke Politikerin bin ich grundsätzlich der Meinung, dass die Demokratie sich aus ihrem eigenen inneren Wesen ständig weiter entwickeln muss.

Politik kann das befördern oder - wenn auch nur zeitweilig - behindern.

Demokratie, die ihrem Namensursprung gerecht werden will, darf nicht in den Zielen, Formen, und Instrumenten konserviert werden, wie sie vor Jahrzehnten vielleicht ihrer Zeit angemessen waren.

Wer das versucht, muss sich nicht über vermeintliche Politikmüdigkeit, die in Wahrheit einen tiefen Zweifel an der Funktionsfähigkeit der heutigen Demokratie bedeutet, beklagen.

Volksbegehren und Volksinitiativen sind daher neben Anderem, wesentliche Elemente direkter Demokratie, die anderswo in Europa bereits gelebt und auch hier auf Dauer nicht aufzuhalten sein werden.

Der Artikel 59 der mecklenburgischen Landesverfassung kann mit dem dazugehörigen Ausführungsgesetz, wie fast jede andere Landesverfassung und Gesetzgebung, Vorbild für die Bundesebene sein, weil hier ja noch gar keine Regelungen getroffen sind.

Ich meine aber, wenn sich zunächst der politische Wille zur bewussten Ausgestaltung der Demokratie mehrheitlich durchsetzt, sind die notwendigen Artikel und Gesetzestexte relativ schnell zu finden

Mit der Beantwortung Ihrer Frage, lieber Klaus Emmerich, verbinde ich auch herzliche Grüße aus Berlin und aus unserer gemeinsamen alten Heimat Schwerin.

Heidrun Bluhm