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Hedi Wegener
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Frage von Karl-Friedrich M. •

Frage an Hedi Wegener von Karl-Friedrich M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Wegener!

Es herrscht in den Gemeinden bundesweit ein unbeschreiblicher Wettbewerb in der Ausweisung von Neubaugebieten. Dies steht m. E. diametral zu der demografischen Entwicklung der BRD u. d. Vorgaben des Bundes zum Lanschaftsverbrauch. Meine Frage: Trifft es zu, dass Kommunen für jeden Neubürger in der Gemeinde erhebliche Finanzmittel aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten? Wenn "ja" - wie passt dies zu den Prognosen u. dem Politikziel der Reduzierung des Landverbrauches u. müsste in dieser Beziehung nicht dringend über Gesetzesänderungen nachgedacht werden?!
mfG
K.-Fr. Maaser

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Sehr geehrter Herr Maaser,

der Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis ist mir außerordentlich wichtig und eine Grundlage für die Ausübung meines Mandates. Ich beantworte jedes Schreiben, das aus meinem Wahlkreis Lüneburg-Lüchow-Dannenberg persönlich an mich gerichtet wird. Täglich erreicht mich daher eine Vielzahl von Anliegen.

Bei abgeordnetenwatch.de fehlt mir jedoch die persönliche Komponente. Ich weiß nicht ob hinter dem frei wählbaren Namen eine reale Person mit einem ehrlichen Anliegen aus meinem Wahlkreis steckt. Daher bitte ich um die Zusendung der postalischen Adresse (hedi.wegener@bundestag.de) und werde Ihr Anliegen dann sehr gerne auf postalischem Wege beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Hedi Wegener

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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Sehr geehrter Herr Maaser,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de vom 28.08.2008.
In Ihrem Schreiben erkundigen Sie sich, ob Kommunen für jeden Neubürger in der Ge-meinde erhebliche Finanzmittel aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten.

Sie haben sich mit Ihrem Anliegen an mich als Bundestagsabgeordnete Ihres Wahlkreises gewandt, was ich sehr begrüße. In diesem Fall muss ich Sie aber leider darauf hinweisen, dass die Frage des kommunalen Finanzausgleichs auf Länderebene in jeweils eigenen Landesgesetzen geregelt wird und somit das Land Niedersachsen dafür zuständig ist.

Der kommunale Finanzausgleich wird in Niedersachsen durch das Niedersächsische Ge-setz über den Finanzausgleich (NFAG) und das Niedersächsische Gesetz zur Regelung der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen (NFVG) bestimmt. Während im NFVG im Wesentlichen die Höhe der Beteiligung der Gemeinden und Landkreise am Ge-samtaufkommen der Gemeinschaftssteuern und der Landessteuern sowie an weiteren Einnahmen des Landes geregelt wird (Steuerverbundquote), enthält das NFAG Bestim-mungen über die horizontale Verteilung der bereitgestellten Mittel unter den Gemeinden und Landkreisen. Die genauen Gesetzestexte finden Sie im Internet unter http://www.nds-voris.de/.

Abschließend möchte ich auf das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration verweisen, das für den kommunalen Finanzausgleich in Niedersachsen zu-ständig ist. Ich bin sicher, dass Ihre Fragen dort kompetent beantwortet werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Hedi Wegener