Frage an Hauke Göttsch von Ulf J. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Göttsch,
vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte erlauben Sie mir einige Nachfragen.
Die Einforderung von Rechten für Tiere - insbesondere für diejenigen, die ein intelligentes Verhalten zeigen, erfolgt aufgrund der Kenntnis ihres arttypischen Verhaltens. In diesem Kontext von einer „heute stattfindenden Emotionalisierung“ zu sprechen, verkennt also die tatsächliche Bedeutung der Entwicklung des Tierschutzes als Rückwendung zu einem respektvollen Verhalten des Menschen gegenüber seiner Mitwelt auf dem Höhepunkt einer industriellen Perversion.
Ich habe dies angeführt, weil bei mir der Eindruck entstanden ist, dass Sie die Rationalisierung für den Landwirt als höher anzustrebendes Ziel werten als eine artgerechte Haltung von Tieren in der Landwirtschaft, die ihnen erlaubt, ihre angeborenen Verhaltensweisen auszuleben und sie vor gesundheitlichen Einschränkungen durch mangelhafte Haltungsformen schützt. Sollte ich Sie an diesem Punkt missverstanden haben?
Trotz Ihrer optimistischen Einschätzung ist durch die Zunahme von größeren Produktionseinheiten die Entstehung einer Vielzahl an Problemen wie u.a. den folgenden nachgewiesen worden:
- der Anfall riesiger Güllemengen, die eine nachhaltige Gefahr für unser Grund- und Oberflächenwasser und die Bodengesundheit darstellen,
- die Keimbelastung der Abluft aus den Lüftungsanlagen,
- eine nachgewiesenen Belastung vieler Mitarbeiter und Produkte solcher Anlagen mit MRSA-Keimen,
- die Übernahme der Tierproduktion durch Industrieunternehmen (Wiesenhof, Straathof, Harry van Gennip, die Liste ließe sich fortsetzen) auf Kosten von familiären bäuerlichen Betrieben.
Wie bewerten Sie diese „landwirtschaftliche und ländliche Entwicklung“?
Lehnen Sie eine Debatte über diese Probleme ebenfalls ab?
Wird diese Entwicklung von Ihnen und Ihrer Partei für Schleswig-Holstein angestrebt?
Mit freundlichen Grüßen
Ulf Jürgens
Sehr geehrter Herr Jürgens,
nach Ihren erneuten Fragen sehe ich mich - ohne es gewollt zu haben - in einer Verteidigerposition für Große Tiehaltungsformen. Dies war nicht mein Ansatz. Ich habe lediglich darauf verwiesen, dass betriebswirtschaftliche Fakten nicht außer Acht gelassen werden dürfen.
Um es nochmal anders zu formulieren. Große Tierhaltungsformen, die der Genehmigung nach der Bundesimmissionsschutz-Anlagenverordnung bedürfen sind nicht die Haltungsform, die ich favourisiere.
Große Haltungsformen beinhalten Probleme, die sich nicht leugnen lassen. Beispielsweise die von Ihnen angesprochene Keimbelastung der Abluft. Leider sind Abluftreinigungsanlagen bei der Intensivtierhaltung in Schleswig-Holstein noch die Ausnahme. Dies liegt hauptsächlich daran, dass sich die Größe der hiesigen Anlagen im Bundesvergleich eher im Mittelfeld bewegt. Ich würde es begrüßen, wenn EU-weit größere Anlagen nur noch mit Abgasreinigung errichtet und betrieben werden dürften.
Ein Wort noch zur Gülle in dem von Ihnen dargestellten Zusammenhang. Für die Gesamtgüllemenge bei gleicher Tierzahl ist es völlig egal in welcher Bestandsgröße die Tiere pro Betrieb gehalten werden und die Ausbringung ist gesetzlich geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
Hauke Göttsch