Frage an Hauke Göttsch von Holger W. bezüglich Umwelt
Hallo Herr Göttsch,
Ihrer Antwort muss ich leider entnehmen, das Sie das Thema "Schießplatz Warder"
offensichtlich nicht sehr berührt! Mich mit "alten Kamellen" vom Dezember 2008 "beruhigen" zu wollen entspricht leider meinem Politikerbild.
Nach meinem Kenntnisstand sind die zweiten umwelttechnischen Untersuchungen abgeschlossen und sollen im Oktober - also natürlich erst nach der Wahl - veröffentlicht werden !
Die sogenannte unbefristete Betriebsgenehmigung beruht leider auf völlig falschen Angaben der Betreiber - das sollte Herr Paulsen einmal untersuchen! Sehr viele Auflagen der Bau/Betriebsgenehmigung wurden nie eingehalten außerdem ist der Schießplatz illegal vergrößert worden - dies belegen Luftbilder unmißverständlich !
Zudem ist es doch äußerst fragwürdig diese massive und permanent weitergehende Umweltverpestung und Lärmbelästigung damit rechtzufertigen, dass irgendwann einmal in den 70-er Jahren und unter völlig anderen Voraussetzungen eine "Betriebsgenehmigung" erteilt wurde.
Es hätte NIE eine Betriebsgenehmigung geben dürfen !! Hier hat eine ganze Anzahl Verantwortlicher beide Augen fest zugedrückt! Ein Gerichtsverfahren ist meines Wissens zur Zeit nicht mehr anhängig - im Gegenteil ist es leider so, das Anzeigen wegen Umweltverschmutzung und illegaler Sondermüllentsorgung von der Kieler Staatsanwaltschaft wegen "angeblicher Verjährung" nicht verfolgt werden - da stellt man
sich als Bürger doch die Frage was bei einer Umweltverschmutzung verjähren kann (?)
die dort täglich neu und ohne Konsequenzen weiter geht !
Ich habe langsam den Eindruck das hier alles unternommen wird um einer kleinen Handvoll betuchter Tontaubenschützen weiterhin Ihr Hobby zu ermöglichen und das Mitten in einem "Naturpark" und zum Leidwesen der Anwohner von Warder und Groß Vollstedt!
Daher die klare Frage: Setzten Sie sich für die Schließung des Tontaubenschießplatzes ein, oder bleibt es nur beim Erschrocken sein über das Ausmaß der Verschmutzung ??
m.f.G.
H. Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
wie ich Ihnen schon in meiner ersten Antwort mitgeteilt habe, wird der Schießstand Warder im Umwelt- und Bauausschuß des Kreises Rendsburg-Eckernförde behandelt. Hier kann es erst zu einer endgültigen Beurteilung nach Vorliegen des Abschlußberichtes kommen. Deshalb werde ich mich auch nicht vorher abschließend zu dem Sachverhalt Schießstand Warder äußern können. Desweiteren müssen die rechtlichen Sachverhalte geprüft und eingehalten werden.
Nach meiner Information liegt eine unbefristete Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzrecht vor. Diese kann nur von der entsprechenden Behörde erteilt und aufgehoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hauke Göttsch