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Frage von Philipp S. •

Wie stehen Sie und Volt zum Umgang mit abgelehnten und straffällig gewordenen Asylsuchenden?

Sehr geehrter Herr Kraus,

Meine Frage zielt explizit nicht auf das aktuelle Thema der Verschärfung der Maßnahmen ab sondern auf die Umsetzung der bereits bestehenden Regeln.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
Volt

Sehr geehrter Herr S.,

Volt steht ohne wenn und aber zu einem Rechtsstaat. In einem Rechtsstaat gilt ein allgemein verbindliches Rechtssystem und er bindet seine eigenen Organe (Parlament, Ministerien, Justizbehörden, Polizei etc.) zur Ausübung der staatlichen Gewalt an dieses Recht. Leider gelingt es den etablierten Parteien in Deutschland bislang nicht oder nur sehr unzureichend, die Umsetzung des Rechts zeitnah (!) an die Recht-Sprechung zu koppeln. Dadurch leidet das Vertrauen der Menschen in unserem Land in unseren Staat zunehmend, was dringend gestoppt werden muss. Volt will dieses Vertrauen wieder herstellen, indem die für die rechtlichen Angelegenheiten zuständigen „Organe des Staates“ wie z.B. Justizangestellte, Richter, Staatsanwälte und die Polizei deutlich mehr Personal bekommen, um ihre Aufgaben wieder “just in time“ erfüllen zu können. Dafür müssen diese Berufe attraktiver gemacht und ihre Bezahlung verbessert werden.

Volt wird nach dem Einzug in den Bundestag diese Vorgabe schnell einfordern und ihre Umsetzung rasch vorantreiben, wobei es in der Umsetzung grundsätzlich keine Unterschiede zwischen straffälligen Deutschen und Asylsuchenden geben darf.

Zu den Asylsuchenden: Asylsuchende, für die ein rechtskräftiges Urteil für eine Haftstrafe vorliegt, müssen diese unmittelbar nach Urteilsverkündung antreten. Asylsuchende, deren Asylgesuch abgelehnt worden ist, müssen zeitnah in das Ausreiseland zurückgeschickt werden, aus dem sie gekommen sind - sofern es sich um ein sicheres Herkunftsland handelt. Handelt es sich um ein nicht sicheres Herkunftsland – z.B. wegen Krieg oder weil es ein Unrechtsstaat ist, müssen diese Menschen in Asylunterkünften untergebracht werden mit dem Ziel der Integration. Das bedeutet, dass abgelehnte Asylbewerber einen Beitrag dafür leisten müssen, dass sie temporär in Deutschland bleiben dürfen. Konkret: Sie werden einen Deutsch-Sprachkurs belegen und einer gemeinnützigen Tätigkeit nachgehen oder eine Ausbildung beginnen bzw. eine Arbeit aufnehmen. Die Ausbildungsvergütung bzw. der Arbeitslohn wird mit der Karten- oder Geldzuwendung für geduldete abgelehnte Asylbewerber verrechnet.

Freundliche Grüße

 

Hasso Kraus