Frage an Hartmut Kremer von Sven K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Kremer,
in einem ZDF-Bericht ( http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,2345347,00.html ) wird unter der Überschrift "Missbrauch ist möglich - Gesetzeslücke und fehlende Kontrolle bei ALG II" berichtet, dass es "gravierende Gesetzeslücken" und "fehlende Kontrollen bei Hartz IV" gibt. EU-Bürger können gleichzeitig Sozialleistungen in Deutschland und in ihrem Herkunftsland beziehen.
Welche Position nehmen Sie und Ihre Partei hierzu ein und welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um unnötige Belastungen der Sozialsysteme zu vermeiden?
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kalbitzer
Sehr geehrter Herr Kalbitzer,
selbstverständlich ist von keiner Partei gewünscht, dass Sozialleistungen, die der Abfederung einer sozialen Notlage dienen sollen, an Personen gezahlt werden, die nicht in einer Notlage sind. Durch die Bezüge aus anderen Quellen - entfällt der Grund für Sozialleistungen. Eine Gesetzeslücke besteht aber m.E. nicht, da auch das BSHG nur bei Vorliegen entsprechender Bedürftigkeit greift. Entfällt die Bedürftigkeit-entfällt auch die Sozialleistung. Natürlich sind auch Überprüfungen nötig, da es auch Antragsteller/innen gibt, die sich nicht an die Wahrheit halten. Ich denke eine engere Zusammenarbeit der Sozialbehörden in Europa könnte hier Abhilfe schaffen (Interner Informationsabgleich).
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Kremer
(Bündnis 90/Die Grünen)