Hartmut Kremer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Lukas S. •

Frage an Hartmut Kremer von Lukas S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kremer,
ich frage mich seit geraumer Zeit, wieso die Bürgerrechte nicht von jeder, staatlich anerkannten, Institution befolgt werden müssen. Einige Beispiele:
1) Soweit mir bekannt ist, dürfen gleichgeschlechtliche Personen keinen katholischen Religionsunterricht an deutschen Schulen geben. Dies eine offensichtliche und beabsichtigte Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Personen seitens der katholischen Kirche zu sein.
2) Wieso dürfen Frauen ihr Recht auf freie Berufswahl nicht auch in der katholischen Kirche einklagen? Oder als Vorbeterin in einer Mosche?
3) Wieso werden Institiutionen und Gruppen ein Mitspracherecht in politischen Entscheidungen gewährt, wenn sie offenkundig die Grundgesetze der Bundesrepublik Deutschland nciht anerkennen? (Katholische Kirche, Moslemische Organisationen etc.)
Dies meint insbesondere Artikel 3 samt seiner Zusätze.
Mir scheint, dass die Trennung von Staat und Kirche/ religiösen Organisationen, die immer wieder an anderen Ländern als nicht vorhanden bemängelt wird, auch in Deutschland nicht wirklich gegeben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Szymonowicz

P.S.
Sollte die Einordnung der Frage unter der Rubrik Bürgerrechte nicht korrekt sein, bitte ich um Entschuldigung. Mir ist keine bessere Rubrik eingefallen.

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Szymonowicz,

mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ist uns eine kleine Kulturrevolution gelungen. Gleichwohl: Damit befinden wir uns am Anfang, um gegen Vorurteile bzw. Diskriminierung vorzugehen. Es gibt einige Bereiche in unserer Republik, die sich nicht an die Buchstaben des Grundgesetzes halten müssen. Neben Religionsgemeinschaften sind es z.B. auch große Unternehmen und Firmen, die zum Teil eklatant gegen Grundrechte verstoßen bzw. sie nicht beachten (müssen?). Gesetzliche auch Grundgesetzliche Regelungen ersetzen nicht das Engagement einzelner/vieler in welchen Zusammenhängen auch immer, sich für die Umsetzung von Rechten einzusetzen. Eine Möglichkeit ist die Veröffentlichung bekannt gewordener Ungerechtigkeiten oder Diskriminierungen. Gegen verkrustete, teilweise mittelalterliche Strukturen, hilft manchmal nur die öffentliche Aktion, wo möglich auch die juristische Klage.

Eine kleine Berichtigung zum Schluss: Trennung von Staat und Kirche meint, dass nicht unser oberster Bischoff gleichzeitig Bundeskanzler ist. Selbstverständlich darf sich Kirche und ihre Mitglieder in alle öffentlichen Belange einmischen. Und sie tun es, in vielen Fällen sogar sehr konstruktiv. Bei den Themen Frieden und Umwelt haben viele Mitgliedern unterschiedlichster Religionsgemeinschaften engagiert mitgearbeitet (Die Bewahrung der Schöpfung).

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Kremer
(Bundestagskandidat Bündnis 90/Die Grünen)