Hartmut Kremer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Uwe H. •

Frage an Hartmut Kremer von Uwe H. bezüglich Recht

Die bisherige Bundesregierung brachte ein Antidiskriminierungsgesetz ein, das - über die EU-Vorgabe hinausgehend - auch Menschen mit Behinderungen einschloss. Der Bundesrat lehnte allerdings dieses Gesetz ab.

Unterstützen Sie die "Wiederauflage" dieses Gesetzes in der neuen Legislaturperiode?

Falls nicht, welches wären dann Ihre Gründe hierzu?

Mit freundlichem Gruß

Uwe Heineker

Mülheim an der Ruhr

http://www.behindertenberatung.heineker.de

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo Herr Heineker,
eine Neuauflage des Antidiskriminierungsgesetzes kann es nur unter Rot-Grün geben. Das bedeutet, wenn die Bundestagswahlen von Rot-Grün gewonnen werden, dürfte es dem Bundesrat auch mit CDU/FDP Mehrheit kaum gelingen die Blockadepolitik der letzten Jahre aus parteipolitisch-takischen Gründen fortzusetzen. Darüber hinaus trete ich für eine Änderung des föderativen Staatsaufbaus ein.
Im Klartext:
Die Zuständigkeiten und Rahmenzuständigkeiten bei der Gesetzgebung sind neu zu ordnen.
1. Hierarchieabbau (Klare und neue Zuständigkeiten für Länder und Gemeinden)
2. Der Bundesrat wäre dann ein Bundes-"Rat", mit beratender Funktion, eine Blockade von Bundesgesetzen kann und wird es dann nicht mehr geben. Abschließen sei hinzugefügt, das ich unter den genannten Bedingungen eine Neuauflage des Antidiskriminierungsgesetztes begrüße und unterstütze.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Kremer
(Bundestagskandidat Bündnis 90/Die Grünen)
Kreisverband Mülheim an der Ruhr