![Hartmut Ganzke Bild von Hartmut Ganzke](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/hartmutganzke2022.jpg?itok=BL7sTZg7)
(...) Die Behandlung von Inhaftierten richtet sich nach § 58 Strafvollzugsgesetz, in diesem heißt es: „Gefangene haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. (...)