Frage an Hartmut Ebbing von Horst J. bezüglich Bundestag
Sehr geehrter Herr Ebbing
Immer noch ist die dringend notwendige Änderung des Wahlrechts zur Verkleinerung des Bundestags nicht in Sicht und die Bundestagswahl 2021 rückt näher.
Was werden Sie konkret unternehmen damit die Mehrheit für die Verkleinerung noch zustande kommt?
schöne Grüße aus dem Südwesten
Dr. Horst Jaitner
Als Freiem Demokraten ist mir bewusst, dass eine zeitnahe Reform des Bundestagswahlrechts dringend erforderlich ist. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, warum der Deutsche Bundestag mittlerweile mehr Mitglieder hat als das Europäische Parlament. Die Fraktion der Freien Demokraten hat daher konkrete Vorschläge unterbreitet, wie eine zukunftssichere Änderung des Wahlrechts aussehen könnte. Konkret fordern wir eine Reduzierung der Wahlkreise, um das Phänomen der Überhangmandate, das gegenwärtig zu einer erheblichen Vergrößerung des Bundestages führt, einzudämmen. Aus diesem Grund haben wir schon im vergangenen Jahr gemeinsam mit den Fraktionen von Linken und Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Diesen können Sie unter folgendem Link aufrufen: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/146/1914672.pdf .
Richtig ist, dass durch das von uns vorgeschlagene Verfahren die Gesamtsitzzahl auf 630 statt der bisher ursprünglich 598 Bundestagssitze erhöht wird. Durch die gleichzeitige Abschaffung des Sitzkontingentverfahrens zwischen den einzelnen Bundesländern und die deutliche Reduzierung von Überhang- und Ausgleichsmandaten führt unser Vorschlag jedoch im Ergebnis zu einer erheblichen Verkleinerung des Bundestages. Bei allen Überlegungen zu einer Reform des Wahlrechts müssen zwei Aspekte hinreichend berücksichtigt werden: Zum einen finden die Wahlen zum Deutschen Bundestag gemäß Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl statt. Dabei besagt der Grundsatz der Unmittelbarkeit, dass zwischen dem Wählervotum bei der Bundestagswahl und der daraus resultierenden Verteilung der Mandate kein wesentlicher Zwischenschritt mehr liegen darf. Insofern würde eine nach der Wahl stattfindende Entscheidung der Parteien, welche Kandidaten die noch zu vergebenen Sitze im Bundestag besetzen sollen, gegen dieses Prinzip der Unmittelbarkeit verstoßen.
Zum anderen ist es uns bei der Reform des Wahlrechts ein wichtiges Anliegen, das seit Gründung der Bundesrepublik etablierte System der personalisierten Verhältniswahl zu erhalten. Dadurch werden die Vorteile einer proportionalen Verteilung der Bundestagssitze zwischen den Parteien mit dem Wunsch nach einer bürgernahen Vertretung über die Wahlkreise miteinander verbunden.
Unser Gesetzesentwurf gewährleistet in meinen Augen, die Errungenschaften der personalisierten Verhältniswahl mit dem dringenden Erfordernis einer Verkleinerung des Bundestages zu verbinden.
Als Kulturpolitiker der Opposition ist mein Einfluss auf Wahlrechtsreformen allerdings einigermaßen beschränkt. Daher bitte ich Sie, mir nachzusehen, dass es - abgesehen von entsprechendem Wahlverhalten natürlich - meinerseits wenig "konkrete" Handlungen geben kann, um eine Wahlrechtsreform ins Werk zu setzen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Position der Fraktion der Freien Demokraten hinreichend nahe bringen.
Mit besten Grüßen
Hartmut Ebbing