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Frage von Ernest G. •

Frage an Hartmut Ebbing von Ernest G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ebbing,

zur Zeit beschäftigt mich die Angelegenheit um den mutmaßlich ehemaligen Leibwächter von Osama bin Laden, Sami A.:

Wie wahrscheinlich halten Sie es, dass Sami A. wieder nach Deutschland zurückkommt? Und, stimmt es, dass das OVG in Münster das letzte Wort hat, und, nicht das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, oder das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe?

Und, ich dachte immer, Bundesrecht bricht Landesrecht. Ist es nun hier doch nicht so?

Dabei frage ich mich auch: Was ist das höhere Rechtsgut?

a) zu verhindern, dass ein Oberterrorist zu Schaden kommt?
b) zu verhindern, dass Deutschland zu Schaden kommt?

Und: Eine Frage noch: Ist es besser, man geht nach dem Buchstaben der Gesetze, oder, nach dem Geist der Gesetze?

Ich hoffe selber inständig, dass Sami A. in Tunesien bleibt, er hat in Deutschland meines Erachtens nichts mehr zu suchen!

Und, andere Gefährder sollte man auch abschieben!

Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

E. G.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Götz,

ich habe großes Verständnis für Ihre Sorgen. Grundsätzlich hat sich die Regierung, sowohl Bundes- als auch Landesregierung an das Gesetz zu halten. Im Fall des ehemaligen Leibwächters Osama bin Ladens hat die Regierung allerdings nicht ihren gesamten Handlungsspielraum ausgenutzt.

Zum einen hätte durchaus noch die Möglichkeit offen gestanden, dass die Stadt Bochum - deren Ausländerbehörde für den Fall zuständig ist - vor dem Bundesverfassungsgericht hätte klagen können. Die Stadt hat davon allerdings, auch wegen der geringen Erfolgsaussichten, Abstand genommen. Denn das Problem liegt vor allem darin, dass die Bundesregierung sich nicht in ausreichendem Maße darum bemüht hat, eine diplomatische Note der tunesischen Regierung zu erhalten, in der zugesichert wird, dass Sami A. in seinem Heimatland keine Folter oder Misshandlung droht. Das ist aber nach der derzeitigen Rechtslage ein übliches - wenn auch nicht zwingendes - Erfordernis, das von Gerichten immer wieder eingefordert wird.

Wir als Freie Demokraten üben deshalb hier besonderen Druck auf den Bundesaußenminister Maas aus, sich endlich intensiv der Sache anzunehmen, um eine Rückholung von Sami A. zu vermeiden. Darüber hinaus diskutieren wir Möglichkeiten, wie wir eine größere Verbindlichkeit auch von Lageeinschätzungen des Auswärtigen Amtes vor Gericht oder entsprechender Vereinbarungen im Rahmen von Rückführungsabkommen erreichen können, um darauf verzichten zu können, dass in vergleichbaren Fällen jedes Mal aufs Neue gewissermaßen ein eigener Staatsvertrag abgeschlossen werden muss, um eine Abschiebung durchführen zu können.

Ich hoffe, ich konnte ihre Frage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Ebbing, MdB