Frage an Hartmut Ebbing von Katrin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag,
Die linksradikalen Aktivisten des „Zentrums für politische Schönheit“, die auch mal ertrunkene Flüchtlingsleichen ausgebuddelt hat, um sie für ihre politischen Aktionen zu benutzen,
hat nun vor dem Haus des AfD Politikers Höcke Betonklötze aufgestellt. Am 22.11.2017 war auf n24 zu sehen, wie die Aktivisten zur Vorbereitung mit Kameras mit Teleobjektiv von einem Gebüsch aus Höckes Haus observierten und fotografierten, wahrscheinlich durch die Fenster in die Wohnung hinein.
Man kann zu Höcke stehen wie man will, aber hier wurden elementare Bürgerechte verletzt, nicht nur die von Höcke, sondern insbesondere die von seinen Kindern und anderen Familienangehörigen. Es muss traumatisch für sie sein, wenn ihre Privatsphäre derart dreist verletzt wird, ja die „Aktivisten“ lassen sich sogar beim spitzeln noch filmen, so sicher sind sie sich offenbar des politischen Wohlwollens großer Teile der Presse und Politiker.
Nun sollte man meinen, dass von den Parteien und der Presse an Aufschrei erfolgt, leider nein. Man stelle sich vor, was passiert wäre, wenn Rechtsradikale das Haus eines Regierungspolitikers mit Telekamera belauert und fotografiert hätten, die Presse und Alt-Parteien würden toben!
In diesem Fall aber nur hämische Berichte von einigen Sendern und Schweigen bei den Parteien. Genau diese Doppelmoral ist es, die viele Bürger an der demokratischen Redlichkeit von Parteien und der Presse zweifeln lässt.
Sind wir schon wieder soweit, dass die missliebige politische Meinung eines Mitbürgers anderen das Recht gibt, massiv gegen seine Bürgerechte zu verstoßen und derart gegen ihn öffentlich vorzugehen?
Wo ist Ihre Stimme? Was meinen Sie?
Sehr geehrte Frau Katrin Schwalbe,
vielen Dank für ihre Frage. Gewalt und Angriffe auf die Privatsphäre von Politikern stelle ich mich aus vollster Überzeugung entgegen. Aus meiner Sicht haben wir als Politiker aber bereits genügend Möglichkeiten um uns solchen Verletzungen unseres Rechtes entgegenzusetzen. Björn Höcke hat ebenfalls genau dieses Recht, welches er auch genutzt hat. Das Landgericht Köln hat sich bereits mit dem Fall beschäftigt und hat sein Urteil gesprochen. Niemand in Deutschland hat das Recht gegen Bürgerrechte zu verstoßen, zu welchen aber auch die Kunst- und Meinungsfreiheit gehört. Ich vertraue im höchsten Maße auf den Rechtsstaat und unseren Gerichten, dass diese Entscheidungen treffen welche unabhängig von der politischen Einstellung und des Parteibuches der jeweiligen Beteiligten sind.
Beste Grüße
Hartmut Ebbing