(...) In unseren Karlsruher Freiheitsthesen erklären wir: „Die Liberalen setzen sich für eine größtmögliche Trennung von Kirche und Staat ein.“ Wir nehmen den Verfassungsauftrag ernst und freuen uns, dass die Kirchen sich dem Thema „Ablösung der Staatsleistungen“ nicht verschließen. Wir stehen möglichen Gesprächen mit den betroffenen Religionsgemeinschaften und den Ländern, die die finanzielle Ablösung vollziehen müssen, positiv entgegen. (...)
(...) Die FDP tritt als entschiedene Bürgerrechtspartei dafür ein, deutsche Dienste und Behörden nur in absolut notwendigem Maße und unter Wahrung der engen gesetzlichen Grenzen Daten zu erheben. Die Vorratsdatenspeicherung beispielsweise, also die anlasslose Speicherung von IP-, Handy- und eMail-Verbindungsdaten, hat die FDP als einzige Partei bisher klar abgelehnt. (...)
(...) Nur wenn ein Arbeitslosengeld II-Bezieher gegen eine gesetzlich normierte Pflicht verstößt, kann für einen befristeten Zeitraum die Regelleistung gekürzt werden. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da es keinen Anspruch auf bedarfsunabhängige, voraussetzungslose Sozialleistungen gibt. Die Sanktionen im SGB II sind nicht zuletzt Ausdruck wechselseitiger Solidarität. (...)
(...) Der Deutsche Bundestag hat deshalb bei der Verabschiedung des Tatbestandes des § 108 e StGB zu Recht ausgeführt: „Der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung kann nicht dem der Beamten- und Richterbestechung nachgebildet werden (§§ 331, 332 StGB). Im Bereich des Öffentlichen Dienstes ist es generell verboten, einen persönlichen Vorteil für eine Diensthandlung oder im Zusammenhang mit einer dienstlichen Tätigkeit anzunehmen oder zu gewähren. (...)
(...) Mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung haben wir in dieser Legislaturperiode durch die Reduzierung und den Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen deutliche Erleichterungen gerade auch für Selbständige und Kleinunternehmer erreicht. Weitergehende Regelungen zur Beitragsbemessung waren zwar in der Diskussion, konnten aber insbesondere aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit nicht durchgesetzt werden. (...)
(...) Wir Liberalen halten an unserem Konzept fest. Die Vereinheitlichung des Rentenrechts in Ost und West ist für uns ein Gebot der Fairness! (...)