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Hartfrid Wolff
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Frage von Michael S. •

Frage an Hartfrid Wolff von Michael S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Wolff,

ich wohne in Ihrem Wahlkreis, in dem ja auch Winnenden liegt, Sie haben sich in den letzten Jahren sehr oft mit den Fragen des Waffenrechts beschäftigt, deshalb richtet sich an Sie auch meine Frage (die übrigens nicht taktischer Natur ist oder auf einen plumpen Öffentlichkeitseffekt ausgelegt). Im Grunde sind es drei Fragen, die alle den selben Themenkreis betreffen:

Welche sachlichen Gründe sprechen aus Ihrer Sicht dagegen, dass künftig Besitzer von Waffenscheinen nur noch Waffe oder Munition zu Hause aufbewahren dürfen und nicht mehr beides? Was spricht dagegen, dass die Munition beim Schützenverein gelagert und dort für Wettkämpfe und Trainings in abgezählter Stückzahl ausgegeben wird?

Zum Zweiten: Wie schätzen Sie - vielleicht auch aus eigener Anschauung - die Möglichkeiten von Jugendlichen ein, Zugang zu den Waffen ihrer Eltern zu bekommen (ich bin Lehrer, meine Schüler/innen sagen ganz offen, dass Sie selbstverständlich wissen, wie sie an die Waffen ihrer im Schützenverein organisierten Eltern kommen)?

Zum Dritten: Wie stehen Sie zur Forderung der Frau Bundeskanzlerin, künftig unangekündigte Kontrollen durchzuführen, ob die Waffen auch ordnungsgemäß gelagert werden?

Wenn ich noch eine Anmerkung hinzufügen darf: Die Äußerungen des Herrn Bundesinnenministers zur Verschärfung des Waffenrechts nach dem Amoklauf in Erfurt und zum Vergleich der Regelungen mit denen unserer europäischen Nachbarn sind mir bereits hinreichend geläufig.

Ich freue mich aufrichtig auf eine Antwort,

mit freundlichen Grüßen,

Michael Steck

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Steck,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Eine solch schreckliche Tat wie in Winnenden ist leider nie ganz zu verhindern, auch nicht durch strenge Gesetze. Trotzdem müssen bestehende Gesetze auf mögliche Lücken geprüft werden. Eine solche Prüfung, die ich zusage, benötigt allerdings Zeit und muss in aller Seriosität geführt werden.

Nach meiner Einschätzung wirft es einige Fragen auf, große Mengen an Munition in einem Schützenhaus zu lagern. Das befindet sich oft außerhalb von Ortschaften und wird dann gerade für Diebe interessant. Bei Jägern ist zu beachten, dass diese oftmals zu nächtlichen Einsätzen gerufen werden, beispielsweise bei Verkehrsunfällen mit Tieren. Schnelles Handeln ist dann erforderlich.

Es ist mir außerdem wichtig, ehrenamtliches Engagement nicht zu sehr durch gesetzliche Vorschriften einzuschränken. Natürlich steht die öffentliche Sicherheit an erster Stelle. Es muss aber genau abgewogen werden, ob gesetzliche Regelungen einen wirklichen Sicherheitsgewinn bedeuten oder ausschließlich ehrenamtliches Engagement behindern.

Das Waffenrecht erlaubt es Menschen, unter bestimmten Voraussetzungen legal Waffen zu besitzen. Gleichzeitig verpflichtet es den Besitzer, verantwortungsvoll mit der Waffe umzugehen und Unbefugten den Zugang unmöglich zu machen. Das muss, so schwer es auch sein mag, auch für Kinder und andere Familienmitglieder gelten. Da ist der Vollzug des Rechts entscheidend.

Nach bisherigem Kenntnistand hat der Vater des Amokläufers eine seiner Waffen nicht ordnungsgemäß verschlossen. Die Bundeskanzlerin will die Lagerung von Waffen durch unangemeldete Kontrollen besser kontrollieren. Hier ist natürlich die Unverletzbarkeit der Wohnung gem. Art. 13 GG zu beachten. Allerdings gibt es unangemeldete Kontrollen der Behörden auch in anderen Bereichen. Der Vorschlag der Kanzlerin ist sicherlich einer der Vorschläge, mit denen sich die FDP sehr genau beschäftigen wird.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Hartfrid Wolff