Frage an Hartfrid Wolff von Holger W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wolff,
die FDP hat als einzige Partei der unsinnigen Verschärfung des WaffG nicht zugestimmt, die am 01.04.08 in Kraft getreten ist. Am 13.05.08 haben Sie hier geschrieben, dass Sie sich weiterhin für ein einfacheres und praktikableres Waffenrecht einsetzen werden. Was haben Sie seitdem versucht bzw. erreicht, um das WaffG zu vereinfachen?
Wie die vielen Fragesteller auf abgeordnetenwatch.de verdeutlicht haben, sind selbst ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten der Gesetzesverschärfung weder die Bundestagsabgeordneten, noch die Landesregierungen, noch die Polizeibehörden in der Lage, Fragen hierzu zu beantworten! Wie lange soll der Bürger noch im Unklaren darüber bleiben, wann er welche Messer bzw. Gegenstände führen darf? Wie kann ein Gesetz rechtskräftig sein, zu dem selbst die Polizei konkrete Fragen nicht klar und verbindlich beantworten kann?
Die ständige Ausrede einiger Abgeordneter, dass jeder Einzelfall nach dem subjektiven Empfinden des jeweiligen Polizisten entschieden wird, hilft dem gesetzestreuen Bürger doch nicht weiter! Zum Zeitpunkt der Kontrolle ist es zu spät, um sich an das Gesetz zu halten! Finden Sie nicht, dass diese sog. „Einzelfallgerechtigkeit“ (Herr Göbel, 01.10.08) eher als „Willkür“ zu bezeichnen ist?
Meines Wissens wurde eine Vielzahl von Petitionen eingereicht, um das unlogische Führungsverbot für Einhandmesser wieder aufzuheben. Sind Sie bzw. ein Vertreter der FDP ebenfalls im Petitionsausschuss vertreten um sich für ein logisches und eindeutiges WaffG einzusetzen? Welche weiteren Möglichkeiten bestehen, um die Gesetzesverschärfung rückgängig zu machen bzw. anzupassen?
Warum findet Ihrer Meinung nach das sog. „Taschenmesserprivileg“, welches bisher für Springmesser galt, auf die Einhandmesser keine Anwendung? Wurde dies im Gesetzestext vergessen oder hält die Mehrheit der Abgeordneten tatsächlich ein Einhandmesser mit 5cm-Klinge für gefährlicher als ein Springmesser mit 8,5 cm Klinge?
Mit freundlichen Grüßen
Holger Winter
Sehr geehrter Herr Winter,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 7. Oktober 2008 zum neuen Waffengesetz.
Ich stimme mit Ihnen überein, daß die Regelungen teilweise unklar gefaßt sind und der Bürger nicht weiß, was erlaubt und was verboten ist und diese Situation zu einer unsicheren Rechtslage führt.
Es gab seitens der FDP mehrere Änderungsanträge zum neuen Waffengesetz, unsere Vorschläge fanden im Parlament jedoch keine Mehrheit, weil jeder Vorschlag von CDU/CSU und SPD, Grüne und Linke abgelehnt wurde. Die Unsicherheiten und Unklarheiten und damit Ihre Frage rühren sicherlich daher, daß das verschärfte Gesetz selbst viele Unklarheiten beinhaltet, welche ich deutlich auch kritisiert habe. Zum anderen werden aufgrund der von mir immer kritisierten extrem restriktiven Grundeinstellung der gesetzlichen Mehrheit im Bundestag auch die Umsetzungsvorgaben restriktiv gehandhabt.
Die Umsetzung des Waffenrechts obliegt nunmehr direkt der Bundes- bzw. der jeweiligen Landesregierung. Aus der Opposition im Bund heraus ist ein nötiger Alternativentwurf nicht leistbar und nach den Erfahrungen mit der Mehrheit der anderen Parteien auch nicht erfolgreich. Nichtsdestotrotz habe ich Kritikpunkte und Änderungsvorschläge für die FDP-Fraktion gesammelt, die bei einer etwaigen späteren Gesetzesnovellierung Berücksichtigung finden sollen, wenn die FDP nach der kommenden Bundestagswahl an der Regierung mitwirken kann. Insofern nützt jeder sachliche Hinweis und Ihre Unterstützung immer.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff