Frage an Hartfrid Wolff von Robert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wolff,
Sie werden am 25.09.08 in Berlin an einer Podiumsdiskussion des Verbandes Binationaler Familien und der Türkischen Gemeinde teilnehmen und zwar als Vertreter der FDP. Zu dieser Veranstaltung habe ich mich nach Absprache mit dem Verband Binationaler gleichfalls angemeldet, und zwar als Redakteur des Online-Magazins Recht & Migration (und Anwalt mit fast 20 Jahren Erfahrung im Ausländerrecht). Ich habe im Vorfeld auf die Tagung aufmerksam gemacht und werde danach ausführlich darüber berichten.
Ich wäre Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie mir Ihre persönliche Meinung zu den eingeführten Hindernissen beim Ehegattennachzug schildern könnten, damit ich Ihre Argumente in dem geplanten Artikel angemessen berücksichtigen, Ihren Standpunkt korrekt wiedergeben und mich als Zuhörer auf die Podiumsdiskussion vorbereiten kann.
Die tägliche Beratungspraxis zeigt, daß beim Ehegattennachzug vor allem zwei Dinge sehr problematisch sind: Erstens der Nachweis von Sprachkenntnissen vor der Einreise ohne Rücksicht auf die konkrete Situation im Herkunftsland des Ehegatten und ohne Rücksicht auf dessen persönliche Lage. Und zweitens die Möglichkeit für die Ausländerbehörden, deutschen Staatsbürgern bei unzureichendem Einkommen eine Eheführung im Ausland (!) vorschreiben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Stuhr
Sehr geehrter Herr Stuhr,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. August 2008.
Ihre Frage in Bezug auf die Neuregelung beim Ehegattennachzug beantworte ich gerne.
Aus meiner Sicht liegt das Hauptproblem in der praktischen Umsetzung der Sprachtestanforderung. Täglich erreichen uns drastische Schilderungen von Betroffenen. Auch im Petitionsausschuss ist mittlerweile eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Eingaben eingegangen. Dem Großteil dieser Fälle ist gemein, dass vorhandene Sprachkenntnisse nicht anerkannt wurden bzw. von den deutschen Botschaften zusätzliche, gesetzlich jedoch nicht als notwendig vorgeschriebene Nachweise verlangt werden.
Ein besonderes Zeugnis oder ein Zertifikat ist zwar hinreichend jedoch nicht notwendig, um die Sprachkenntnisse, wie gesetzlich vorgeschrieben, nachzuweisen. Vielmehr würde es ausreichen, wenn sich aus einem persönlichen Gespräch mit dem Antragsteller für den Bearbeiter in der Botschaft ergibt, dass der Antragsteller über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt. Hier ist dringend eine Flexibilisierung im Verwaltungshandeln der Deutschen Botschaften notwendig.
Als weiteres Problem ergibt sich aus dieser Anforderung für viele Betroffene, dass sie hohe Kosten für lange Anreisewege, Unterkünfte in Hotels sowie für Sprachkurse tragen müssen, da es in einigen Ländern nur eine geringe Anzahl von Goethe-Instituten gibt. Aus unserer Sicht ist es für die Betroffenen schlicht schwierig und nicht ausreichend, alleine auf diese Möglichkeit angewiesen zu sein.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff