Frage an Hartfrid Wolff von Mark P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wolff,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 25.04.08 und Ihre Meinung zum Vortrag des Herrn Tölle. Leider sind Sie nicht auf die Frage eingegangen, ob vor dem Gesetzesbeschluss auf die Entwicklung in anderen Ländern nach einer Verschärfung des Waffengesetzes eingegangen wurde.
Da die Abgeordneten auf dieser Seite meinen kritischen Fragen lieber ausweichen, als mir Gegenargumente zu nennen (z. B. Herr Grindel am 24.04.) verstärkt sich mein Eindruck immer mehr, dass bei der Entscheidung für ein Einhandmesser-Verbot nicht alle Argumente berücksichtigt wurden!
Können Sie mir kurz beantworten, ob die folgenden Punkte vor dem Gesetzesbeschluss diskutiert wurden und wenn ja, welche Argumente die Befürworter der Gesetzesverschärfung dagegen hatten:
1.) Die Entwicklung in Deutschland seit dem umfangreichen Messer-Verbot von 2003 sowie die Erfahrungen anderer Länder belegen, dass schärfere Waffengesetze NICHT zu einem Rückgang der Kriminalität führen. Oft bewirken sie sogar das Gegenteil ( www.protell.ch )! Wieso gehen die meisten Abgeordneten davon aus, dass durch ein Trageverbot für Einhandmesser die Kriminalität in Deutschland sinken wird?
2.) Warum wurde für kleine Einhandmesser mit einer Klingenlänge von weniger als 8,5 cm ebenfalls ein Trageverbot beschlossen obwohl selbst für Springmesser bisher das sog. Taschenmesserprivileg galt? Sind Messer mit z. B. 5 cm lange Klingen wirklich so gefährlich?
3.) Als Haupt-Argument werden immer wieder „gewaltbereite Jugendliche“ genannt. Warum wurde dann keine Altersbeschränkung für die betroffenen bzw. alle Messer beschlossen? Dies wäre doch viel eindeutiger und damit wirkungsvoller als die aktuelle Regelung mit unklaren Ausnahmetatbeständen.
Da Sie im Gegensatz zu anderen Abgeordneten nicht die Entscheidung Ihrer Partei verteidigen brauchen, hoffe ich auf die Beantwortung meiner Fragen, da ich nicht nachvollziehen kann, wie es zu dieser – in meinen Augen unlogischen – Gesetzesänderung kam!
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg
Sehr geehrter Herr Padberg,
vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift vom 28. April 2008 zum Waffenrecht.
Die FDP teilt Ihre Einschätzung, daß ein schärferes Waffengesetz nicht zu einem Rückgang von Kriminalität führt. Für ebensowenig zielführend halten wir die Regelungen zur Klingenlänge von Messern.
Warum die Kollegen und Kolleginnen der anderen Fraktionen angesichts der eindeutigen Zahlen zur Kriminalitätsstatistik aus anderen Ländern dennoch davon ausgehen, daß eine Verschärfung des Waffengesetzes zur Senkung der Kriminalität führen soll, entzieht sich meiner Kenntnis, auch das immer wieder angeführte Argument der sogenannten gewaltbereiten Jugendlichen wird von der FDP so nicht geteilt. Diese Gründe waren mit ausschlaggebend für die FDP, sich geschlossen gegen das neue Waffengesetz auszusprechen und dagegen zu stimmen.
Wichtig ist vor allem, den anderen Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken stärker zu verdeutlichen, dass vielfach Änderungen am Waffengesetz keine Wirkung bei der Kriminalitätsbekämpfung haben.
Die FDP wird sich weiterhin für ein einfacheres und praktikableres Waffenrecht einsetzen, welches den Interessen der legalen Waffenbesitzer und der allgemeinen Sicherheit angemessen Rechnung trägt.
Wir hoffen, daß es nach der nächsten Bundestagswahl zu einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse kommen wird, die uns zu einer stärkeren Einflußnahmemöglichkeit verhilft.
Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff