Frage an Hartfrid Wolff von Jay S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wolff,
wie zufrieden sind Sie als Mitglied des NSU-Untersuchungsausschuss mit der Zusammenarbeit der beteiligten Sicherheits-, Justiz- und Verfassungsschutzbehörden?
Haben Sie den Eindruck, dass die beteiligten Behörden wissen, dass sie Fehler gemacht haben und wissen, dass es auch um die Existenzberechtigung einzelner Behörden geht?
Mit freundlichen Grüßen
Scharff
Sehr geehrter Herr Scharff,
vielen Dank für Ihre Frage, die aktueller kaum sein könnte, denn in der gestrigen Sitzung des Untersuchungsausschusses mussten wir leider erneut die Erfüllung einzelner Beweisanträge problematisieren. So sah sich ein Land zunächst nicht in der Lage, rechtzeitig zur Zeugenvernehmung den eigenen Aktenbestand nach angefordertem Material zu durchsuchen. Dies verwundert, da die angeforderten Akten eine solche Nähe zum NSU-Komplex haben, dass man davon ausgehen können müsste, sie seien längst gesichtet. Auch in anderen Fällen erfolgte die Umsetzung von Beweisbeschlüssen nur sehr langsam. Durch konsequentes Problematisieren ist es uns allerdings bisher immer gelungen, die angeforderten Unterlagen zu erhalten. An diesbezügliche Gespräche z. B. mit dem Vorsitzenden der Innenministerkonferenz erinnern Sie sich vielleicht noch.
Bei alledem muss man indes feststellen, dass dem Untersuchungsausschuss die Zeit "wegläuft". Es wird uns schon aus zeitlichen Gründen nicht gelingen, allen wichtigen Erkenntnissen und Indizien nachzugehen. In den letzten 12 Monaten hat der Untersuchungsausschuss mehr als 2 Millionen Seiten Verwaltungsakten erhalten. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass es der Sichtung und Bewertung dieses Materials gut tun würde, wenn wir mehr Zeit hätten. Ebenso müssten weitere Zeugen gehört werden. Da jedoch noch ein Abschlussbericht zu fertigen ist und gesetzliche Fristen hierfür zu beachten sind, ist die Zeugenvernehmung bereits im Mai abzuschließen. Angesichts dieser Situation spricht sich die FDP-Fraktion für eine Fortführung des Untersuchungsausschusses in der nächsten Legislaturperiode aus. Es gilt dann auch, die neuen Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden auszuwerten. Diese haben zum Teil über mehrere Jahre angelegte Arbeitsgruppen eingerichtet.
Sehr berechtigt fragen Sie, ob die beteiligten Behörden wissen, dass sie Fehler gemacht haben. Diese Frage richten wir im Rahmen der Zeugenvernehmungen regelmäßig an die Leitung und Mitarbeiter der Behörden. Öfter als die Feststellung: "Ich/Wir habe/n Fehler gemacht", erleben wir eine Betroffenheit der Zeugen. Dass Zugeben von persönlichen Fehlern ist natürlich auch ungleich schwerer, insbesondere, wenn man Teil eines großen Apparates ist. Mit völlig fehlender Einsichtsfähigkeit müssen wir uns nur selten auseinandersetzen. Den negativen Höhepunkt bildet für mich der ehemalige Innenminister Nordrhein-Westfalens, Herr Behrens (SPD), der sich in meinen Augen völlig unbeteiligt und gefühllos gab und wohl erschreckend ehrlich von der lediglich politischen Notwendigkeit, Betroffenheit zu zeigen, sprach.
Inwieweit in den Behörden die Überzeugung vorherrscht, es sind Fehler passiert, werden wir auch daran erkennen, welche Konsequenzen gezogen werden. Die FDP-Fraktion hat sich klar positioniert, bereits jetzt aus den vorläufigen Erkenntnissen, sehr konkrete Forderungen zur Reform der Sicherheitsbehörden und der parlamentarischen Kontrolle erarbeitet. Neben dem behördeneigenen Engagement sind auch die anderen Fraktionen des Bundestages gefordert, Konzepte vorzulegen, den parlamentarischen Diskussionsprozess zu befruchten.
Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff