Portrait von Hartfrid Wolff
Hartfrid Wolff
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hartfrid Wolff zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Johannes-Georg K. •

Frage an Hartfrid Wolff von Johannes-Georg K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wolff,

ich möchte Sie bitten mir darzulegen warum Sie bei der Abstimmung mit - nein - gestimmt haben wo doch Ihre Partei die Oposition, kritisiert wegen der hohen Nebeneinkünfte!
Sie können mir glauben mit so einem Verhalten wird Ihr Image als MdB nicht gerade gefördert. Der Abgeordnete schein aus seinem sicheren Listenplatzsessel den Bürger und sein Empfinden nicht wahrzunehmen! Wundern Sie sich nicht über die Politikverdrossenheit? Es ist eine - Politikerverdrossenheit - sage ich Ihnen. Bin gespannt auf Ihre Antwort und bedanke mich dafür und wünsche Ihnen ein besseres Händchen für die, Ihre politische Zukunft.

Ihr

Johannes-Georg Knorr

Portrait von Hartfrid Wolff
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Knorr,

haben Sie vielen Dank für Ihren Eintrag vom 15. November 2012 zum Thema „Offenlegung von Nebeneinkünften“.

Bei der Offenlegung von Einkünften aus einer Nebentätigkeit ist eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechte der Abgeordneten zu treffen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zu der seit 2005 geltenden Regelung, gegen die u.a. auch ein Abgeordneter der SPD geklagt hatte, eine betragsgenaue Veröffentlichung nicht für erforderlich gehalten, sondern eine Veröffentlichung in Stufen als angemessenen Ausgleich gebilligt.

Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Dafür ist die Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen hinreichend aussagekräftig. Die Rechtsstellungskommission des Deutschen Bundestages hat auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen beschlossen, die Nebeneinkünfte in 10 Stufen zwischen 1.000 € und mehr als 250.000 € abzubilden. Denn richtig ist: Das von SPD und Grünen 2005 eingeführte System aus drei Stufen (1.000-3.500 €, 3.500-7.000 € und mehr als 7.000 €) war nicht aussagekräftig und trägt kaum zur Transparenz bei. Die bürgerlich-liberale Koalition ändert das jetzt.

Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.

Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Denn dadurch wird die Unabhängigkeit der Abgeordneten gestärkt. Die durchschnittliche Standzeit Mitgliedschaft von Abgeordneten im Deutschen Bundestag beträgt nämlich nur zwei Legislaturperioden, also acht Jahre.

Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff