Frage an Hartfrid Wolff von Richard S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Wolff
Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider gibt es Unklarheiten.
Haben Sie mich missverstanden? Niemand spricht von einem "Ausgehverbot" ausser Ihnen. Die Rede ist von der Anwesenheit Minderjähriger bei Veranstaltungen wo NACH 22 UHR Alkohol ausgeschenkt wird. Bei McDonalds sollen sie doch bis 2 Uhr morgens sitzen, von mir aus. Aber anscheinend ist es Ihnen und Ihrer Partei egal, wenn sich 14-15 jährige ins Koma saufen, wenn nur die Kasse Ihrer Klientel klingelt.
Sie schreiben weiters "Zudem glaube ich nicht, dass man mit solchen Instrumenten das Problem in den Griff bekommt."
erlauben Sie mir zu fragen: Welche "Instrumente" meinen Sie denn? Doch nicht die Gesetze? Dann dürfte es ja gar keine Gesetze geben.
Und welches "Problem" ist gemeint??
Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo Herr Schnell,
Ihre Unterstellung zum Thema „Koma saufen“ und „Klientel“ ist zu weitgehend. Für die von Ihnen angesprochene Altersgruppe 14-15 jähriger ist durch §9 des Jugendschutzgesetzes seit langem der Ausschank an und der Konsum von alkoholischen Getränken verboten. Wie ich Ihnen schon beim letzten Mal schrieb, können also Gesetze elterliche Erziehung und gesellschaftliche Aufmerksamkeit nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff