Frage an Hartfrid Wolff von Lukas G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wolff,
da ich meine mündliche Abiturprüfung ( Baden-Württemberg) über das Thema "Vergleich zwischen dem Urteil des Bundesverfassungsgericht und dem Konzept der Regierungsfraktionen: Ist das neue Wahlrecht verfassungskonform?" halte, habe ich das neue Wahlgesetz von CDU / CDU und Ihrer Partei aufmerksam gelesen.
Ich habe eine Frage bezüglich der Errechnung der Landeskontingente nach Wahlbeteiligung. Dabei werden ja bekanntlich auch ungültige Stimmen sowie Stimmen für Parteien, die an der 5-Prozent-Hürde scheitern. Es kann also folglich sein, dass ein Wähler, der seine Stimme einer kleineren Partei gibt (unter 5%), dafür sorgt, dass (wegen seiner Stimme) eine größere Partei (über 5%) einen Sitz gewinnt. Ein Beispiel hierfür ist die BTW 2009, bei der die 58.000 Stimmen der PIRATEN in Berlin zu einem Sitzgewinn der GRÜNEN geführt hätten (Beispiel von Thomas Oppermann, SPD, in seiner Rede vom 30. Juni 2011).
Meine Frage ist nun, ob hier die Unmittelbarkeit der Wahl gewahrt ist wenn aus der Stimme eines Wähler für Partei X einen Sitzgewinn für Partei Y resultiert.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diese Frage möglichst bald beantworten könnten (am besten bis zum 7.Juni), damit ich Ihr Statement mit in meine Präsentation aufnehmen könnte!
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Greiner
Sehr geehrter Herr Greiner,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 03. Juni 2012.
Ihre Frage betrifft die 5% Hürde und damit auch das bisher gültige Wahlrecht. Diese Hürde ist eine auch vom Bundesverfassungsgericht aus Gründen der Stabilität des Systems gerechtfertigte und akzeptierte Einschränkung der Unmittelbarkeit der Wahl und weiterer Wahlgrundsätze.
Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff