Frage an Hartfrid Wolff von Leif H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Glück auf aus Schwarzenberg!
Nun ist bei uns der Weihnachtsmarkt vorbei und ich finde endlich wieder Zeit mich der Politik zu widmen.
Heute bewegt mich der Umstand, daß Sie dem neuen Wahlgesetz zugestimmt haben, mit Ihnen in Kontakt zu treten.
Haben Sie die Beispiele, in denen es nach dem neuen Wahlrecht weiterhin zu einem negativen Stimmgewicht kommt, vor der Abstimmung zur Kenntnis genommen? Eine Erläuterung der Beispiele finden Sie hier:
Wie ist es dazu gekommen das neue Wahlgesetz zu verabschieden, ohne den Versuch einen Konsens mit allen Fraktionen zu erreichen? Ist das beim Wahlrecht nicht angebracht?
Mit herzlichen Güßen,
Leif Hansen
Sehr geehrter Herr Hansen,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Dezember 2011.
Solange wir in Deutschland ein gleichgewichtiges Zwei-Stimmen-Wahlrecht wollen, ist das negative Stimmengewicht mathematisch nicht völlig auszuschließen. Durch das Gesetz der Regierungskoalition ist es so weit wie möglich minimiert. Die Opposition hatte sich darauf versteift, die ungefähre Parität von Erst- und Zweitstimmenmandaten abzuschaffen und ein völlig neues Wahlsystem zu schaffen. Ich bedaure, dass die Oppositionsparteien sich einem Dialog zur Optimierung unseres bestehenden, bewährten und jahrzehntelang von allen Fraktionen im Bundestag getragenen Wahlrechts nun aus offenbar wahltaktischen Erwägungen heraus verweigert haben. Das ist im Bundestag nicht ansatzweise konsensfähig gewesen. Der mehrmalige Versuch der Regierungskoalition, die Opposition zu beteiligen, hat dann auch zur deutlichen Verzögerung des Gesetzgebungsprozesses geführt.
Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff