Frage an Hartfrid Wolff von Sandra H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Wolff,
Sie sind der Abgeordnete für meinen Wahlkreis im Bundestag, darum melde ich mich bei Ihnen. Ich stelle die Frage über Abgeordnetenwatch gleichlautend auch Ihrem Kollegen Pfeiffer.
Ich habe eine konkrete Frage und bitte um eine konkrete Antwort:
Verstößt § 31 Abs. 1 und 3 SGB II gegen Art. 12 Abs. 2 GG ?
Ich glaube ja. Bitte nennen sie mir die Gründe, ob Sie mir zustimmen oder nicht.
Mit frendlichen Grüßen aus Weinstadt
Sandra Henke
Sehr geehrte Frau Henke,
vielen Dank für Ihre Frage vom 8. April 2011.
Sozialpolitik soll die Menschen zu mehr Teilhabe befähigen und Sicherheit vor großen Lebensrisiken schaffen. Wir Liberale wissen, dass eine staatliche Absicherung des Existenzminimums notwendig ist. Jeder kann in eine Situation geraten, in der er ohne Unterstützung nicht mehr weiter kann. Bequemlichkeit honorieren wir aber nicht. Ziel liberaler Sozialpolitik ist es, allen Bürgern selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Handeln zu ermöglichen. Zu einem eigenverantwortlichen Leben gehört auch, sich selbst versorgen zu können. Unser Ziel ist es, bei den Arbeitslosen die Bedingungen dafür zu verbessern, dass sie ihr Leben in die eigene Hand nehmen und künftig nicht mehr auf die Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind. Daher konzentrieren wir unsere Maßnahmen auf die Verbesserung der Arbeitsanreize und den Abbau von ineffizienten Maßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik.
Die von Ihnen angesprochenen Sanktionen wurden gerade im Rahmen der Hartz IV-Reformen überarbeitet. Es handelt sich dabei auch nicht um Arbeitszwang und so einen Widerspruch gegen Art. 12 Abs. 2 GG.
Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff