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Frage von Tim G. •

Frage an Hartfrid Wolff von Tim G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Wolff,

die Bundesregierung will die gesetzlichen Regelungen für den Zuzug ausländischer Experten, Forscher und Unternehmern verbessern (siehe z.B. http://www.bitkom.org/de/presse/8477_64686.aspx ). Ein Problem stellt jedoch der Umstand dar, dass der Ehegatte solcher "High Potentials", zuerst Deutsch lernen muss, wenn er mit seinem Partner nach Deutschland ziehen will. Der Wissenschaftler oder Unternehmer selbst muss hingegen keine Deutsch-Kenntnisse nachweisen. Und es ist gar nicht so selten, dass ein "High Potential" gar nicht Deutsch spricht. In vielen Unternehmen der IT-Branche wird ohnehin Englisch gesprochen. Diese Unternehmen legen auf Deutsch-Kenntnisse asuländischer Experten, die sie beschäftigen, gar keinen Wert.

Mich würde nun interessieren, wie Sie das beurteilen und ob Sie eventuell in dieser Hinsicht Verbesserungsbedarf bei den bestehenden Regeln zum Ehegattennachzug sehen? Ist es sinnvoll von der Ehefrau eines Investors, der in Deutschland ein Unternehmen gründen und Arbeitsplätze schaffen will, oder eines Forschers, der an einem hochkarätigen Vorhaben arbeitet, einen Deutsch-Test zu verlangen, bevor sie ihren Mann nach Deutschland begleiten darf? Und wenn man den Deutsch-Test von diesen Ehegatten nicht verlangt, warum sollte dann der ausländische Ehegatte eines deutschen Forschers oder Unternehmers, einer IT-Fachkraft mit 60.000 Euro Nettoeinkommen etc. einen Deutsch-Test machen müssen, bevor sie zu ihrem Partner nach Deutschland dürfen?

Halten Sie derartige Regelungen im deutschen Zuwanderungsrecht im globalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe für vorteilhaft?

Mit freundlichen Grüßen
Tim Gerber

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gerber,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 30. Juli 2010.

Deutschland braucht mehr Fachkräfte und Hochqualifizierte. Der Wettbewerb um die klügsten Köpfe ist international. Dem muss sich Deutschland stellen. Jede zugewanderte Fachkraft und jeder zugewanderte Forscher schafft weitere Arbeitsplätze in Deutschland, gerade auch für geringer qualifizierte Arbeitskräfte. Eine effiziente und interessengeleitete Zuwanderungssteuerung ist das Gebot der Stunde. Eine besseren Zuwanderungssteuerung ist Bestandteil des Koalitionsvertrages und muss zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands schnellstmöglich angegangen werden.

Deutschland braucht qualifizierte Fachkräfte, Forscher und Entwickler aus dem Ausland. Es droht die Verlagerung von qualifizierter Industrieproduktion ins Ausland, weil einige beim Thema Zuwanderungssteuerung immer noch Multikultiromantik befürchten, der sie mit bürokratischen Hemmnissen wie Ausländerbehörde und Bundesagentur für Arbeit begegnen wollen. Das kann sich Deutschland aber nicht mehr leisten.

Die aufenthalts- und arbeitsmarktrechtlichen Hürden für Fachkräfte, für Hochqualifizierte und für Studenten aus Drittstaaten in Deutschland müssen durch nachvollziehbare, klare und transparente Steuerungskriterien ersetzt werden, die deutschen Interessen dienen.

Die deutschen Sprache stellt dabei aber eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration dar. Daher will die Regierungskoalition an den Regelungen zum Spracherwerb vor Ehegattennachzug grundsätzlich festhalten.

Entscheidend kommt es natürlich darauf an, dass für die Zuzugswilligen hinreichende Möglichkeiten zum Spracherwerb bestehen. Mit der Union konnten wir uns in den Koalitionsverhandlungen darauf einigen, dass dies zeitnah geprüft wird.

Heute schon setzen wir uns dafür ein, dass die Erbringung der Sprachnachweise organisatorisch vereinfacht wird. Beispielsweise soll die Durchführung der Kurse und die Prüfungsabnahme nicht allein von Goethe-Instituten durchgeführt werden können, sondern auch auf andere Anbieter ausgeweitet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hartfrid Wolff