Frage an Hartfrid Wolff von Hartmut S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Wolff,
als FDP-Parteimitglied und selbständiger Apotheker stellt sich mir folgende Frage bei der Abgabe von Rabattarzneimitteln:
- das Arzneimittelgesetz verbietet den Austausch von AM, wenn die Indikation nicht übereinstimmt
( off-label-use)
- die AOK (und andere Kassen ) dagegen verlangen bei Strafandrohung die Substitution, wenn auch nur eine Indikation übereinstimmt.
Was gedenken Sie zur Klärung dieses Widerspruchs zu unternehmen ( und wann )?
Wie soll sich die Apothekerschaft diesbezüglich verhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Schad
PS. Von Herrn Minister Rösler habe ich bisher auf meine schriftliche Anfrage keine Antwort erhalten!
Sehr geehrter Herr Schad,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. April 2010.
Die Problematik ist uns bekannt. Derzeit werden Überlegungen angestellt, wie die Voraussetzungen für die Austauschverpflichtung des Apothekers präziser gefasst werden könnten.
Leider kann ich Ihnen hierzu noch nichts Konkreteres mitteilen, da der Vorschlag selbst sich im Abstimmungsverfahren befindet.
Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff