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Frage von Thomas H. •

Frage an Hartfrid Wolff von Thomas H. bezüglich Recht

Sehr gehrter Herr Wolff,

vielen Dank für Ihre heutige Antwort. Leider habe ich den Eindruck, dass Sie meine Frage nicht richtig verstanden haben, denn mir geht es nicht um den Besitz von Legalwaffen oder Regelungen zu Aufbewahrung und Kontrollen, sondern um das Benutzen von "harmlosen" (zumindest waren sie das vor dem 01.04.08 offiziell noch) Taschenmessern, die man - was sowohl dem Komfort als auch der Sicherheit des Benutzers dient - einhändig öffnen kann!

Erst durch die Gesetzesverschärfung vom April 2008 wurde das Führen dieser Messer (obwohl sie NICHT als Waffe oder "verboter Gegenstand" eingestuft wurden) durch das WAFFEN-Gesetz verboten. Auf diese Unlogik bezog sich der zweite Spiegelstrich in meiner Frage vom 09.02.10.

Da Ihre Antwort meine Frage leider nicht beantwortet hat, stelle ich sie diesmal konkreter:

Wird sich die FDP in dieser Legislaturperiode dafür einsetzen, dass das unverhältnismäßige Führungsverbot der Einhandmesser wieder aufgehoben wird?

Oder wird sich dei FDP zumindest dafür einsetzen, dass der §42a WaffG so klar formuliert wird, dass jedem Polizisten und jedem Bürger klar ist, WELCHE Messer (Stichwort "Hieb- und Stoßwaffe") zu WELCHEM Tragegrund (Stichwort "berechtigtes Interesse" oder "allgemein anerkannter Zweck)" noch geführt werden dürfen?

Für eine klare Antwort währe ich Ihnen sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Huber

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Viele Änderungen der Waffenrechtsnovelle 2008 waren und sind nicht verständlich - sowohl hinsichtlich der wirklich effektiven Verhinderung von Straftaten, als auch in der praktischen Handhabung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Sicherheitsbehörden.

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass es bis 2011 einen Evaluation des Waffenrechts geben wird. Die FDP wird die von Ihnen beschriebene Position bei einer erneuten Diskussion um eine Änderung des Waffengesetzes mit Nachdruck einbringen.

Ich hoffe, damit Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Hartfrid Wolff