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Frage von Tim G. •

Frage an Hartfrid Wolff von Tim G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wolff,

herzlichen Dank für Ihre Antwort zum Visawarndateigesetz. Als ich die Frage stellte, war der genaue Inhalt des Koalitionsvertrages noch nicht bekannt und ich konnte daher nicht wisssen, dass nicht der alte Regierungsentwurf von Minister Schäuble gemeint war, sondern in Bezug auf Einlader eine wesentliche Änderung im Vergleich mit dem alten Entwurf beabsichtigt ist.

Aber worin liegt der Sinn dieser nationalen Datei? Systeme zur Übermittlung von Warnhinweisen existieren in Form des SIS und geplanten VIS bereits und ihr Ausbau kostet Geld. Möglichkeiten zur Warnung bestehen auch schon über das Ausländerzentralregister (§ 2 Abs. 2 AZRG, z.B. Ziff. 3, 4 und folgende). Wozu also einen weitere Datei mit derartigen Daten? Schafft das nicht mehr Bürokratie und weniger Sicherheit? Noch ein Datensatz, den die Visumstelle abrufen muss? Ist es wirtschaftlich sinnvoll, in weitere Parellelstrukturen und deren notwendige Verwaltung Millionen Euro zu stecken?

Welche Rechte soll nach den Vorstellungen der Koalition der Betroffene erhalten? Wird er benachrichtigt über die Eintragungen und den Grund dafür, sodass er eine Klärung und Überprüfung herbeiführen kann?

Haben Sie selbst mal versucht, Auskünfte zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu bekommen oder sich mal persönlich berichten lassen, wie sich das in der Praxis so gestaltet?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gerber,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gerne gehe ich im Folgenden darauf ein.

Die Notwendigkeit einer Warndatei, wie sie nun von uns zusammen mit der Union geplant wird, hat sich als Folge des so genannten „Visa-Untersuchungsausschusses“ ergeben. Dieser Untersuchungsausschuss hatte schwere Missstände bei der Verhinderung von Missbrauchsfällen im Visa-Bereich zutage gefördert.

Überschneidungen mit anderen Datenbanken sind denkbar. Aber wir werden aus den von Ihnen genannten Gründen darauf dringen, dass diese so klein als möglich gehalten werden.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir zusammen mit unserem Koalitionspartner bei der Einrichtung der neuen Datei Datensparsamkeit als Prinzip zu Grunde legen werden. Auch ist es für uns unerlässlich, dass den Betroffenen effektiver Rechtsschutz offensteht. Dafür werden wir uns im Gesetzgebungsverfahren einsetzen. Details zur genauen Ausgestaltung kann ich Ihnen derzeit jedoch noch nicht mitteilen, da die Umsetzung dieses Koalitionsvorhabens noch aussteht.

Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff