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Frage von Tim G. •

Frage an Hartfrid Wolff von Tim G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wolff,

zu einer anderen Frage schreiben Sie, die FDP lehne "einen Generalverdacht und eine Vorverurteilung aller legalen Waffenbesitzer entschieden ab".

Menschen, die Gäste aus dem Ausland einladen, beispielsweise enge Familienangehörige, will die FDP aber sehr wohl unter einen Generalverdacht stellen. In den Koalitionsverhandlungen hat sie einem so genannten Visa-Warndateigesetzt zugestimmt. Dem Entwurf zu Folge , sollen alle Personen, die eine geringe Zahl Einladungen aussprechen, in der Warndatei gespeichert werden. Neben den Ausländebehörden und Visastellen haben darauf auch Polizei und Geheimdienste Zugriff.
( http://www.familienvisum.de/Visum/Dokumente/VWDG-E_mStellungn.pdf )

Die Speicherung erfolgt ohne weiteren Anlass. Menschen, die Ausländer einladen, werden mithin unter einen Generalverdacht des Missbrauchs gestellt. Dazu nun meine Frage: Schätzt die FDP Personen, die Menschen aus dem Ausland einladen, gefährlicher ein, als Waffenbesitzer? Gelten die von der FDP postulierten Bürgerrechte nicht für Menschen mit Auslandskontakten, darunter vornehmlich Wissenschaftler, Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, Familien mit Zuwanderungsgeschichte und dergleichen? Halten Sie Visumsmissbrauch für gefährlicher als Waffenmissbrauch, dass Sie bei den einen eine verdachtsunabhängige Kontrolle ablehnen, bei den anderen aber sogar die Speicherung von nachweislich unverdächtigen Personen in einer Datei mit Geheimdienstzugriff wollen?

Wie steht die FDP zu der Einschätzung vieler Experten (Neue Deutsche Richtervereinigung, Deutscher Anwaltsverein) wonach das von der FDP beabsichtigte Visawarndateigesetz eindeutig verfassungswidrig ist? (Siehe Stellungnahme der Verbände zum Referentenentwurf in der o.g. PDF-Datei).

Mit freundlichen Grüßen

Tim Gerber

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gerber,

vielen Dank für Ihre Frage zum Visa-Warndateigesetz.

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass Personen, die mit rechtswidrigem Verhalten im Zusammenhang mit dem Visumverfahren oder mit rechtswidrigem Verhalten bei sonstigem Auslandsbezug bereits auffällig geworden sind, im Visumverfahren für eine nähere Überprüfung erkennbar gemacht werden müssen.

Hierzu werden wir eine zentrale Visa-Warndatei schaffen, um so insbesondere die deutschen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen und den Prozess der Visumerteilungen insgesamt zu beschleunigen. Daten zu Einladern, Verpflichtungsgebern oder Bestätigenden werden als notwendige Ergänzung der Datensätze zu Personen nur aufgenommen, wenn zu ihnen Warninhalte gespeichert sind.

Damit ist klar, dass wir Menschen, die Gäste aus dem Ausland einladen, nicht unter Generalverdacht stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Hartfrid Wolff