Frage an Hartfrid Wolff von Lothar B. bezüglich Verbraucherschutz
Hallo, Herr Abgeordneter,
können Sie mir einen vernünftigen Grund dafür nennen, weshalb das Europaparlament die Möglichkeit neuerdings verhindert, von einem Handy ohne aktive SIM-Karte wie bisher üblich, einen Notruf abzusetzen? Könnte die Telekommunikationslobby evtl. die Finger im Spiel haben?
Mit freundlichen Grüßen, Lothar Bartz
Das war auch meine
Frage an Herrn Dr. Andreas Schwab MdEP. Diese möchte ich nun an Sie weitergeben.
Antwort des MdEP Dr. Andreas Schwab:
Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im Jahr 2002 die Richtlinie 2002/22/EG erlassen. In dieser Richtlinie werden unter anderem die grundlegenden Normen für die Nutzung und Zurverfügungstellung von Notdiensten und öffentlichen Telefonen behandelt. Die Besonderheit einer Richtlinie liegt darin, dass sie einen gewissen Rahmen vorgibt, in dem die Mitgliedsstaaten selbst noch Handlungsspielraum zur Ausgestaltung haben- davon machen sie auch meist Gebrauch. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/22 hat der deutsche Gesetzgeber im Rahmen seiner Ausgestaltungsrechte das Verbot hinzugefügt, dass Handys ohne SIM-Karte keinen Notruf absetzen können (Drucksache 967/08). Sie sehen, dass es also eine hausgemachte Einschränkung ist, die eben nicht vom Europäischen Parlament kommt, sondern vom deutschen Gesetzgeber selbst.
Sehr geehrter Herr Bartz,
vielen Dank für Ihre Frage zur Notrufverordnung.
Am 13. Februar diesen Jahres hat der Bundesrat der Verordnung über Notrufverbindungen (967/08) zugestimmt, die auf Grund der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erlassen wurde. Der Bundestag und ich selbst als Abgeordneter waren damit nicht befasst.
In der Tat wird in dieser Verordnung der so genannte Notruf ohne SIM-Karte verboten. Grund dafür ist die bisher festgestellte, sehr häufige missbräuchliche Anwahl der Notrufnummern, von Mobilfunktelefonen ohne Mobilfunkkarte und die damit verbundene hohe Belastung der Notrufabfragestellen.
Seit Juli ist es den Mobilfunkbetreibern untersagt, Notrufe weiterzuleiten, die von Mobiltelefonen ohne betriebsbereite SIM-Karte abgegeben werden. Über die Anzeige der Rufnummer kann der Anrufer nun jederzeit ermittelt werden. So soll der strafbare Missbrauch von Notrufnummern eingedämmt werden und der Täter muss für mögliche Einsatzkosten von Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen aufkommen, die bisher vom Steuerzahler getragen werden müssen. Durch vorsätzliche Fehlalarme entstehen erhebliche Belastungen für die Rettungskräfte, aber auch für den Steuerzahler.
Dennoch wird es – und muss - auch weiterhin immer möglich sein, Notrufe über Mobiltelefone kostenlos abzusetzen - auch ohne dauerhafte vertragliche Bindung an einen Mobilfunkbetreiber.
Ich persönlich halte diese Argumentation für nachvollziehbar. Gleichzeitig darf es nicht dazu führen, dass damit der Schutz der Bevölkerung und die Möglichkeit, dringende Notrufe absetzen zu können, eingeschränkt werden. Deshalb werde ich die Wirkung dieser neuen Regelung sehr genau beobachten und dann ggf. gegensteuern, sollte es in der Anwendung zu Problemen und Einschränkungen bei der Notfallhilfe kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hartfrid Wolff