Frage an Hartfrid Wolff von Reinhold S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Wolff,
zuerst möchte ich mich mal für die besonnene Reaktion der FDP auf die Forferungen zur Änderung des Waffengesetzes bedanken. Ich finde es lobenswert, dass die FDP mit kühlem Kopf denkt und sich nich vor den Wahlkampfkarren spannen lässt.
Grundsätzlich habe ich nichts gegen die Forderung Waffen zusätzlich zu sichern, aber so ein System muss praktikabel, bezahlbar und vor allen Dingen wirkungsvoll sein. Ebenso darf der Nutzen der Waffen nicht gemindert und vor allen Dingen muss die Nutzung der Waffen, wie bisher, auch bspw. beim Ausleihen an einen anderen Berechtigten, möglich sein. Dies ließ sich bspw. mit einem simplen Abzugsschloss, bspw. mit Zahlenkombination, erreichen.
Nun wird von Regierungseite und im speziellen von der SPD die biometrische Sicherung (Fingerabdruck) favorisiert. Ebenso legt man sich mehr oder minder auf das Einzige zur Zeit zertifizierte System der Fa. Armatix fest. Hierzu ist festzustellen, dass dieses Sysetm bereits 2 x mal mit im normalen Baumarkt erhältlichen Werkzeugen und ihne besondere handwerkliche Kenntnis in Minuenschenlle geknackt wurde. Es ist mir unerklärlich weshalb die PTB als die Zertifizierung nicht zurück genommen hat.
Nun zum Thema Bimetrie mitels Fingerabdruck. Das BSI (Bundesansatlt für Sicherheit und Informationssicherheit) hat die Biometriesicherung mittels Fingerabdruck erheblich in Frage gestellt. Ein gleiches Ergebnis brachte die Deutsche Versuchsansalt für Jagd- und Sportwaffen (unbahängiges Institutmit Gutachterfunktion) zu Tgae gebracht.
Ich frage mich nun, Herr Wollf, was bewegt die politischen Entscheidungsträger an diesem System festzuhalten, obwohl bekannt ist, dass es keine Lösung darstellen kann. Ein Abgeordnetenkollege von Ihnen, herr Dr. Wiefeslpütz ist noch nicht einmal bereit diesen neutralen Erkenntnissen in irgendeiner Weise Beachtung zu schenken und lehnt jede dies Diskussion darüber ab.
Ich möchte Sie nun bitten zu diesem Thema Stellung zu beziehen.
MFG
Reinhold Schadek
Sehr geehrter Herr Schadek,
vielen Dank für Ihre Frage zur biometrischen Sicherungsmöglichkeit von Waffen.
Ich stehe der Einführung biometrischer Blockiersysteme sehr kritisch gegenüber. Fraglich ist der tatsächliche Sicherheitsgewinn. Waffenexperten haben die minutenschnelle Überwindbarkeit von reinen Lauf-Sicherungssystemen wiederholt demonstriert.
In meiner schriftlichen Frage an die Bundesregierung vom 4. Mai 2009, habe ich diesbezüglich die folgende Frage gestellt: Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die minutenschnelle und schadensfreie Öffnung von mechatronischen Waffenschließsystemen, die Lauf und Patronenlager sichern sollen und durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zertifiziert sind, durch Aufbohren, Aufrütteln (Schwingschleifer) oder manuellem Herausziehen des Schlosses ohne den laut Presseberichten eigentlich vorgesehenen biometrisch gesicherten Schlüssel, und inwiefern will die Bundesregierung so zu umgehende Sicherungssysteme in einer Novelle des Waffengesetzes berücksichtigen?
Die mir kürzlich zugegangene Antwort lautet wie folgt:
"Der Bundesregierung ist der geschilderte Sachverhalt bekannt. Bei dem geöffneten Blockiersystem handelt es sich jedoch nicht - wie vom Fragensteller behauptet - um ein von der Physikalisch-Technische Bundesanstalt zertifiziertes.
Die an ein nur vom Berechtigten biometrisch zu öffnendes Sicherungssystem zu stellenden technischen Voraussetzungen werden unter Berücksichtigung des Standes der Technik nach einer Novellierung des Waffengesetzes in einer Rechtsverordnung geregelt werden."
Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff