
(...) Im Klartext: Über Sinn und Unsinn des BtMG kann man sich im Einzelfall streiten. Jedoch zumindest bei der Verfolgung des Besitzes von Cannabis zum Eigenbedarf liegt keine Fremdgefährdung vor, die eine Strafbarkeit begründen würde. Nach Auffassung der LINKEN hätte dieser Grundsatz schon lange Gesetzeskraft erlangen müssen. (...)